i O Erstes Buch. ZweyteS Kapitel.
und konnte keinen Boten bekommen. Der Rich-
ter beehrte sie hierauf mit verschiedenen schänd-
lichen Namen, erklärte sie nach der Freuden-
mädchen - Akte für schuldig, und ließ sie auf
einen Monat ins Zuchthaus bringen.
Hierauf trat ein artiger junger Mann, nebst
einem jungen Frauenzimmer vor den Richterstuhl.
Ein Mann von sehr stattlichem Ansehen schwur,
er habe sie in einer Stellung betroffen, die wir
unsern Lesern unmöglich so umständlich beschrei-
ben können, als er solches vor dein Richter that.
Dieser bekam einen Wink von seinem Schreiber,
und gleich versicherte er mit vieler Wärme: dieß
sey unglaublich und unmöglich. Er ließ sofort
das angeschuldigte Paar frey, und war im Be-
griff, den Ankläger, ohne allen weitern Be-
weis, wegen seines begangenen Meineids, ins
Gcfänguiß werfen zu lassen. Diefl widerriech
aber der Gerichtsschreiber und sagte: er wisse
nicht ob sich die Gewalt eines Friedensrichters
so weit erstrecke. Anfänglich war Tresher an-
derer Meinung. Hab ich doch, sagte er, einen
Mann wegen einen falschen Eid am Pranger
stehn sehn, und was wollet! Sie sagen, ich weiß
doch daß einmal einer drßhalb im Gefängniß
saß —- und wo wäre denn der nein gekommen,
.wenn ihn ku'u Richter hätte nein sitzcn lassen?
Gerichtsschrciber. Da haben sie vollkom-
men recht. Inzwischen hat mir doch ein sehr
großer Rechtsgelehrter einmal gesagt: cs könne
und konnte keinen Boten bekommen. Der Rich-
ter beehrte sie hierauf mit verschiedenen schänd-
lichen Namen, erklärte sie nach der Freuden-
mädchen - Akte für schuldig, und ließ sie auf
einen Monat ins Zuchthaus bringen.
Hierauf trat ein artiger junger Mann, nebst
einem jungen Frauenzimmer vor den Richterstuhl.
Ein Mann von sehr stattlichem Ansehen schwur,
er habe sie in einer Stellung betroffen, die wir
unsern Lesern unmöglich so umständlich beschrei-
ben können, als er solches vor dein Richter that.
Dieser bekam einen Wink von seinem Schreiber,
und gleich versicherte er mit vieler Wärme: dieß
sey unglaublich und unmöglich. Er ließ sofort
das angeschuldigte Paar frey, und war im Be-
griff, den Ankläger, ohne allen weitern Be-
weis, wegen seines begangenen Meineids, ins
Gcfänguiß werfen zu lassen. Diefl widerriech
aber der Gerichtsschreiber und sagte: er wisse
nicht ob sich die Gewalt eines Friedensrichters
so weit erstrecke. Anfänglich war Tresher an-
derer Meinung. Hab ich doch, sagte er, einen
Mann wegen einen falschen Eid am Pranger
stehn sehn, und was wollet! Sie sagen, ich weiß
doch daß einmal einer drßhalb im Gefängniß
saß —- und wo wäre denn der nein gekommen,
.wenn ihn ku'u Richter hätte nein sitzcn lassen?
Gerichtsschrciber. Da haben sie vollkom-
men recht. Inzwischen hat mir doch ein sehr
großer Rechtsgelehrter einmal gesagt: cs könne