§ 5 r Zwölftes Buch. Siebentes Kapitel.
Booth war in solcher Verwirrung, daß
er kaum eine Antwort von sich geben konnte.
Es erschien nunmehr der Richter nebst seinem
Eecretair, und gleich darauf der Constable
mit seinem Gefangenen, dem Advokaten,
nebst so vielem Volk, als sich nur die Treppe
hinan drangen konnte.
DerDoctor wandte sich tun zu dem Kran»
ken, und forderte ihn auf, dieselbe Erkla,
rung vor dem Richter zu wicderbohlen, die
er ihm bereits getban hatte, worein Robin-
son auch gerne willigte.
Indem der Secretair die Aussage nieder-
schrieb, verlangte der Advokat mit großer
Ungeduld nach seinem Schreiber, und war
so verlegen über die Verwirrung, in der er,
wie er sagte, seine Schriften gelassen habe,
daß der Doctor auf die Vermuthung gerieft),
daß, wenn sein Haus durchsucht würde, sich
wahrscheinlich manche Erläuterung und Be-
weise über gegenwärtige Sache, finden lassen
würden. Er verlangte daher von dem Rich-
ter , daß er unverzüglich einen Haussuchungs-
befehl ausfertigen mochte.
Der Richter erwiederte, das stünde nicht
m seiner Macht/ allein wenn sich ein Ver-
dacht wegen gestohlnen Guts fände, so
Wune er diesen Befehl geben.
D--Harris. Wie, mein Herr, können
Hie einen Befehl zur Haussuchung wegen
Booth war in solcher Verwirrung, daß
er kaum eine Antwort von sich geben konnte.
Es erschien nunmehr der Richter nebst seinem
Eecretair, und gleich darauf der Constable
mit seinem Gefangenen, dem Advokaten,
nebst so vielem Volk, als sich nur die Treppe
hinan drangen konnte.
DerDoctor wandte sich tun zu dem Kran»
ken, und forderte ihn auf, dieselbe Erkla,
rung vor dem Richter zu wicderbohlen, die
er ihm bereits getban hatte, worein Robin-
son auch gerne willigte.
Indem der Secretair die Aussage nieder-
schrieb, verlangte der Advokat mit großer
Ungeduld nach seinem Schreiber, und war
so verlegen über die Verwirrung, in der er,
wie er sagte, seine Schriften gelassen habe,
daß der Doctor auf die Vermuthung gerieft),
daß, wenn sein Haus durchsucht würde, sich
wahrscheinlich manche Erläuterung und Be-
weise über gegenwärtige Sache, finden lassen
würden. Er verlangte daher von dem Rich-
ter , daß er unverzüglich einen Haussuchungs-
befehl ausfertigen mochte.
Der Richter erwiederte, das stünde nicht
m seiner Macht/ allein wenn sich ein Ver-
dacht wegen gestohlnen Guts fände, so
Wune er diesen Befehl geben.
D--Harris. Wie, mein Herr, können
Hie einen Befehl zur Haussuchung wegen