Auctions-Bedingungen.
Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge des
Kataloges gegen sofortige Barzahlung in österr. Gulden-
Währung.
Auf die Zuschlagspreise zahlt der Ersteher fünf
Proeent für den Auctionator.
Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen,
sowie die Nummernfolge zu unterbrechen, bleibt dem
Auctionator Vorbehalten.
Bei vorkommenden Meinungsverschiedenheiten über
den Zuschlag wird die betreifende Nummer sofort
nochmals aufgeworfen.
Reclamationen nach erfolgtem Zuschläge können
nicht berücksichtigt werden.
Aufträge werden im Auctionslocale übernommen
und daselbst alle Auskünfte ertheilt.
Garantie für Aufbewahrung verkaufter Nummern
kann in keiner Weise übernommen werden.
Das geringste zulässige Mehrgebot ist ein Gulden.
o-
Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge des
Kataloges gegen sofortige Barzahlung in österr. Gulden-
Währung.
Auf die Zuschlagspreise zahlt der Ersteher fünf
Proeent für den Auctionator.
Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen,
sowie die Nummernfolge zu unterbrechen, bleibt dem
Auctionator Vorbehalten.
Bei vorkommenden Meinungsverschiedenheiten über
den Zuschlag wird die betreifende Nummer sofort
nochmals aufgeworfen.
Reclamationen nach erfolgtem Zuschläge können
nicht berücksichtigt werden.
Aufträge werden im Auctionslocale übernommen
und daselbst alle Auskünfte ertheilt.
Garantie für Aufbewahrung verkaufter Nummern
kann in keiner Weise übernommen werden.
Das geringste zulässige Mehrgebot ist ein Gulden.
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