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Wiener Auktionshaus J. Fischer [Hrsg.]
Große Auktion einiger Nachlässe, Einrichtungen aus Herrschaftswohnungen usw.: Antikes und Stilmobiliar, Mignonflügel, Pianino, Harmonium, Gemälde und Miniaturen alter und moderner Meister ( R. v. Alt, Defregger, Kinzl, Larwin, Makart, Pettenkofen usw.), wertvoller Brillantschmuck ... ; Auktion: 11. bis 16. März 1935 — Wien, 1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.13281#0004
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Auktionsbedingimgeii

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung unter Zu-
rechnung eines Aufgeldes von 22% vom Erstehungspreise sowie 2%
WUSt. Krisenzuschlag laut Bundesgesetz vom 18. August 1932.

Gesteigert wird um ein Zehntel des letzten Anbotes, wobei der
Betrag entsprechend abgerundet wird.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
im Zeitpunkte des Zuschlages befinden, und lagern von da an auf Ge-
fahr des Erstehers. Beschädigungen sind, soweit sie bemerkt wurden,
angegeben, doch bürgt die Nichtangabe keineswegs für das Nicht-
vorhandensein einer solchen. Da sämtliche Gegenstände zur genauen
Besichtigung ausgestellt waren, wird nach erfolgtem Zuschlage keine
wie immer geartete Reklamation angenommen.

Die Reihenfolge der zur Auktion gelangenden Gegenstände wird
genau eingehalten, doch behält sich die Auktionsleitung das Recht
vor, Nummern ausnahmsweise zu vereinigen oder zu teilen.

Die angesetzten Ausrufspreise verstehen sich exklusive Zuschlägen
und sind die Hälfte der Schätzung.

Kaufaufträge werden entgegengenommen, kostenfrei durchgeführt
und jede auf die Versteigerung bezughabende Auskunft bereitwilligst
erteilt.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Wiener Auktionshaus

JT. Fischer

konzessionierter und beeideter Auktionator

Wien V. Strobachgasse 8

Gegründet 1866

Telephon A-33-0-24

Die Expertisen und Schätzungen wurden von nachstehenden behörd-
lich berechtigten Sachverständigen und Schatzmeistern vorgenommen:

Gemälde und Miniaturen: Dr. Otto Fröhlich.

Tischler-, Tapezierermöbel und Inneneinrichtung: Kommerzialrat
Gustav Bamberger.

Kunstgewerbliche Gegenstände von künstlerischem, historischem
und Sammlerwert: Kommerzialrat Ferdinand Fischer.

Perser-, Orientteppiche und Textilien: Eduard Janeczka.

Juwelen-, Gold- und Silbergegenstände: Leo Werner.

Alle übrigen Gegenstände: Emanuel Herzog.
 
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