Auktionsbedingungen
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung unter Zurech-
nung eines Aufgeldes von 22 °/o vom Erstehung spreise sowie 2% WUST.,
Krisenzuschlag laut Bundesgesetz vom 18. August 1932.
Gesteigert wird um ein Zehntel des letzten Anbotes, wobei der Betrag
entsprechend abgerundet wird.
Unter den Gegenständen befinden sich sowohl gebrauchte als auch
neue; dieselben werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich im Zeit-
punkte des Zuschlages befinden, und lagern von da an auf Gefahr des
Erstehers. Beschädigungen sind, soweit sie bemerkt wurden, angegeben,
doch bürgt diie Nichtangabe keineswegs für das Nichtvorhandensein einer
solchen. Da sämtliche Gegenstände zur genauen Besichtigung ausgestellt
waren, wird nach erfolgtem Zuschlage keine wie immer geartete Rekla-
mation angenommen.
Die Reihenfolge der zur Auktion gelangenden Gegenstände wird genau
eingehalten, doch behält sich die Auktionsleitung das Recht vor, Nummern
ausnahmsweise zu vereinigen oder zu teilen.
Die angesetzten Ausrufspreise verstehen sich exklusive Zuschlägen und
sind die Hälfte der Schätzung.
Kaufaufträge werden entgegengenommen, kostenfrei durchgeführt und
jede auf die Versteigerung bezughabende Auskunft bereitwilligst erteilt.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Telephon A 33-0-24
Wiener Auktionshaus
J. Fischer
konzess. und beeideter Auktionator
Wien V, Strobachgasse 8
Gegründet 1858
Die Expertisen und Schätzungen wurden von nachstehenden behörd-
lich berechtigten Sachverständigen und Schatzmeistern vorgenommen:
Gemälde und Miniaturen: Dr. Otto Fröhlich.
Tischler-, Tapezierermöbel und Inneneinrichtung: Kommerzialrat Gu-
stav B a m b e r ig e r.
Kunstgewerbliche Gegenstände von künstlerischem, historischem und
Sammlerwert: Kommerzialrat Ferdinand Fischer.
Perser-, Orientteppiche und Textilien: Eduard Janeczka.
Juwelen, Gold- und Silbergegenstände: Leopold Wessely.
Ausländische Weine: Kommerzialrat Emmerich Kauders.
Alle übrigen Gegenstände: Emanuel Herzog.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung unter Zurech-
nung eines Aufgeldes von 22 °/o vom Erstehung spreise sowie 2% WUST.,
Krisenzuschlag laut Bundesgesetz vom 18. August 1932.
Gesteigert wird um ein Zehntel des letzten Anbotes, wobei der Betrag
entsprechend abgerundet wird.
Unter den Gegenständen befinden sich sowohl gebrauchte als auch
neue; dieselben werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich im Zeit-
punkte des Zuschlages befinden, und lagern von da an auf Gefahr des
Erstehers. Beschädigungen sind, soweit sie bemerkt wurden, angegeben,
doch bürgt diie Nichtangabe keineswegs für das Nichtvorhandensein einer
solchen. Da sämtliche Gegenstände zur genauen Besichtigung ausgestellt
waren, wird nach erfolgtem Zuschlage keine wie immer geartete Rekla-
mation angenommen.
Die Reihenfolge der zur Auktion gelangenden Gegenstände wird genau
eingehalten, doch behält sich die Auktionsleitung das Recht vor, Nummern
ausnahmsweise zu vereinigen oder zu teilen.
Die angesetzten Ausrufspreise verstehen sich exklusive Zuschlägen und
sind die Hälfte der Schätzung.
Kaufaufträge werden entgegengenommen, kostenfrei durchgeführt und
jede auf die Versteigerung bezughabende Auskunft bereitwilligst erteilt.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Telephon A 33-0-24
Wiener Auktionshaus
J. Fischer
konzess. und beeideter Auktionator
Wien V, Strobachgasse 8
Gegründet 1858
Die Expertisen und Schätzungen wurden von nachstehenden behörd-
lich berechtigten Sachverständigen und Schatzmeistern vorgenommen:
Gemälde und Miniaturen: Dr. Otto Fröhlich.
Tischler-, Tapezierermöbel und Inneneinrichtung: Kommerzialrat Gu-
stav B a m b e r ig e r.
Kunstgewerbliche Gegenstände von künstlerischem, historischem und
Sammlerwert: Kommerzialrat Ferdinand Fischer.
Perser-, Orientteppiche und Textilien: Eduard Janeczka.
Juwelen, Gold- und Silbergegenstände: Leopold Wessely.
Ausländische Weine: Kommerzialrat Emmerich Kauders.
Alle übrigen Gegenstände: Emanuel Herzog.