BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung (1 RM. = x/2790 kg
Feingold) und erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unterzeichneten.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von l 5 Prozent zu entrichten. Das Eigentum geht
erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Die
Änsteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen und den Steige-
rungspreis einschließlich des Aufgeldes an die die Versteigerung leitenden Firmen zu leisten, widrigenfalls
sich die Versteigerer das Recht vorbehalten, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegen-
stände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.
3. Sämtlidie Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Beendigung der Auktion
in bar oder in Schecks auf Düsseldorf zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Ein-
verständnis der Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer
für alle dadurch entstehenden etwaigen Schäden, besonders für Zins- und Kursverluste, haftbar. — Die
Unterzeichneten behalten sich das Recht vor, den Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung
ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen, wenn nicht bis spätestens 5 Tage nach der Auktion Zahlung erfolgt ist.
4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen sowie die Reihen-
folge der Nummern nicht genau einzuhalten. Die Auktionsleitung ist auch ermächtigt, in besonderen Fällen
Nummern von der Versteigerung auszuschalten.
5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort zwischen den Beteiligten
beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung
zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)
7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem Zustande der
einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr
berücksichtigt werden. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sach-
verständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Objekte nicht gewährleistet.
8. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne jede Garantie. Die Käufer sind verpflichtet, für
Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu sorgen, andernfalls werden die
Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung
übergeben, jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der
Käufer. Die Unterzeichneten übernehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
9. Die Besichtigung der Sammlung und die Teilnahme an der Auktion ist nur gegen Vorzeigen von Katalog
oder Einladungskarte gestattet.
10. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichtsstand ist
Düsseldorf.
AUKTIONSLEITUNG:
GALERIE ALFRED FLECHTHEIM HUGO HELBING GALERIE GEORG PAFFRATH
DÜSSELDORF MÜNCHEN DUSSELDORF
Königsallee 54 Liebigstrape 21 Königsallee 46
Telegrammadresse: Oalfleteim Düsseldorf
VERKÄUFSORDNUNG:
I. BILDNISSE U. A. UND SKULPTUREN
II. NEUERE MEISTER
III. ALTE MEISTER
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung (1 RM. = x/2790 kg
Feingold) und erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unterzeichneten.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von l 5 Prozent zu entrichten. Das Eigentum geht
erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Die
Änsteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen und den Steige-
rungspreis einschließlich des Aufgeldes an die die Versteigerung leitenden Firmen zu leisten, widrigenfalls
sich die Versteigerer das Recht vorbehalten, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegen-
stände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.
3. Sämtlidie Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Beendigung der Auktion
in bar oder in Schecks auf Düsseldorf zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Ein-
verständnis der Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer
für alle dadurch entstehenden etwaigen Schäden, besonders für Zins- und Kursverluste, haftbar. — Die
Unterzeichneten behalten sich das Recht vor, den Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung
ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen, wenn nicht bis spätestens 5 Tage nach der Auktion Zahlung erfolgt ist.
4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen sowie die Reihen-
folge der Nummern nicht genau einzuhalten. Die Auktionsleitung ist auch ermächtigt, in besonderen Fällen
Nummern von der Versteigerung auszuschalten.
5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort zwischen den Beteiligten
beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung
zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)
7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem Zustande der
einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr
berücksichtigt werden. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sach-
verständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Objekte nicht gewährleistet.
8. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne jede Garantie. Die Käufer sind verpflichtet, für
Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu sorgen, andernfalls werden die
Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung
übergeben, jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der
Käufer. Die Unterzeichneten übernehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
9. Die Besichtigung der Sammlung und die Teilnahme an der Auktion ist nur gegen Vorzeigen von Katalog
oder Einladungskarte gestattet.
10. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichtsstand ist
Düsseldorf.
AUKTIONSLEITUNG:
GALERIE ALFRED FLECHTHEIM HUGO HELBING GALERIE GEORG PAFFRATH
DÜSSELDORF MÜNCHEN DUSSELDORF
Königsallee 54 Liebigstrape 21 Königsallee 46
Telegrammadresse: Oalfleteim Düsseldorf
VERKÄUFSORDNUNG:
I. BILDNISSE U. A. UND SKULPTUREN
II. NEUERE MEISTER
III. ALTE MEISTER