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Felix Fleischhauer <Stuttgart> [Editor]
Antiquitäten und Kunstgegenstände: sowie Gemälde, Aquarelle etc. alter und moderner Meister, Münzen, Württembergicas, Stiche etc. ; aus der Hinterlassenschaft verschiedener † katholischer württembergischer Pfarrer, des Herrn † Kommerzienrates X ... sowie eines † holländischen Kunstmalers, † Stuttgart, etc. ; Versteigerung: Stuttgart 1912, 20. Mai und folgende Tage (Katalog Nr. 45) — Stuttgart, 1912

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.21124#0005
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Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch behält sich
der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der Reihe zu versteigern.

Montag den 20. und Dienstag den 21. Mai, No. 1—535.
Mittwoch den 22. Mai, No. 536—864.
Donnerstag den 23. Mai, No. 865 - 1215.
Freitag den 24. Mai, No. 1216—Schluss.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und
die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Die Steigerer haben auf den Zu-
schlagspreis das übliche Aufgeld von 10% zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 10 — können mit Mk. —.50, bis Mk. 100.— mit Mk. 1.— , über
Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
(Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem Auktionator das
Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt
sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter
zu verkaufen, ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Minder-
erlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers über.
Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt,
jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator
nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in welchem
sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt
werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind nach
den Angaben der Vorbesitzer beibehalten.

Die Grössen der Gegenstände sind in Zentimetern angegeben und zwar steht die
Höhe der Breite voran.

Aufträge übernehmen die bekannten Antiquitäten- und Kunsthandlungen, sowie der
Unterzeichnete, der auch bereitwilligst jede auf die Auktion bezügl. Auskunft erteilt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Stuttgart.

Stuttgart, Telephon 3763. Felix Fleischhauer.

Seestr. 76 p. Kunsthändler.

Für etwaigen, bei unsachgeinässem Anfassen der Gegenstände entstandenen Schaden
ist der Besucher haftbar.
 
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