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Felix Fleischhauer <Stuttgart> [Editor]
Versteigerung im Oberen Museum ... von Gemälden, Aquarellen, Handzeichnungen alter u. moderner Meister, aus fürstlichem u. anderem Besitze: Altertümer, Möbel, Teppiche, Alt. Ludwigsburger Porzellan, Gruppen, Figuren etc., Japan- und China-Sammlung von Exc. Finanzminister a. D. von Zeyer, Sammlung dekorativer Kunstblätter des 18. und 19. Jahrhunderts aus den Sammlungen Graf Beroldingen, Metzeroth, Albrecht, Ammon etc.; Versteigerung: Freitag, den 29. Oktober bis Donnerstag, 4. November 1920 (Katalog Nr. 79) — Stuttgart, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.29531#0006

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V erkaufs-Ordnung.

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Freifag, den 29. Oktober 1920. Oelgemälde alter und moderner Meister.

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Samstag, den 30. Oktober 1920. Altertümer, Ludwigsburger Porzellane, Figuren,



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Gruppen, Kannen etc., China- und Japansammlung, Teppiche, Möbel, Geweih-

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Sammlung.

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Montag, den 2. bis Donnerstag den 4. November 1920. Bücher, Mappenwerke,

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Handzeichnungen, Oelstudien, dekorative Kunstblätter, Ansichten etc.

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Briefmarkensammlung. Montag vormittag 11 Uhr.

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V ersteigerungs-Bedingungen.

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Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung und erfolgt unter der

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fachmännischen Leitung des Unterzeichneten durch einen von diesem beauftragten Auktionar;

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die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15°/0 zu entrichten. Das Eigentum

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geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den

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Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelgebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen.

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so wird die betr. Nummer sofort nochmals ausgebofen.



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Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen.



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sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.

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Die Beschreibungen der Gegenstände und die Zuschreibungen der Künstlernamen im

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Katalog erfolgten auf Grund möglichst sorgfältiger Prüfung, auch werden die Gegenstände

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ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden, sofern vom

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Versteigerer nicht ausdrücklich ein anderer Hinweis erfolgt.

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Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation wegen der Beschreibung

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oder der Beschaffenheit der Gegenstände zur Zeit des Zuschlags berücksichtigt werden.

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Die Steigerer haben ihre Ankäufe nach Zuschlag zu übernehmen und den Sfeigerungs-

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preis hiefür einschliesslich des Aufgeldes an die Firma Fleischhauer zu leisten, widrigenfalls

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sich der Versteigerer das Recht vorbehälf, die gesteigerten, nicht in Empfang genommenen

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Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Steigerers wieder zu verkaufen.

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Etwaiger Transport der erstandenen Gegenstände kann nach erfolgter Bezahlung aus-

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schliesslich auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgen; die Unterzeichnete Firma über-

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nimmt keinerlei Haftung für etwaige Verluste, Beschädigungen oder Verzögerungen.

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Für die Aufbewahrung verkaufter Gegenstände kann in keiner Weise Garantie über-

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nommen werden.

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Bei Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen

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von ihm angerichfeten Schaden zu ersetzen hat.

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Die mit * bezeichnefen Gemälde sind Eigentum des Künstlers und werden in dessen Auf-

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trag versteigert!

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Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Stuttgart. — Bankkonto: Dresdner

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Bank, Stuttgart. / Postscheck-Konto: Stuttgart 17 506. / Giro-Konto b. d. Siädt. Sparkasse Nr. 7614.

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FELIX FLEISCHHAUER, Hofkunsihändler, STUTTGART

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Seesirasse 51 / Telefon 3763.

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