VERSTEIGERUNGS - BEDINGUNGEN:
Die V ersteigerung geschieht gegensofortigeBarzahlung und erfolgt unter
der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten durch einen von diesem beauf-
tragten Äuktionator; die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Äufgeld von
15 °/o (nicht Steuer) zu entrichten. Wenn ein Steigerer den Nachweis der Wieder-
verkäuferbescheinigung in der vorgeschriebenen Form erbringt, so zahlt er statt
15 °/o Äufgeld nur 2°/o. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes
Doppelgebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betr. Nummer
sofort nochmals ausgeboten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen. Der
Versteigerungsplan ist unverbindlich.
Die Beschreibungen im Katalog, die Zuschreibungen der Künstlernamen und die
sonstigen Ängaben iiber die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände erfolgen
auf Grund sorgfältigster Prüfung der Ängaben der Besitzer. Die Gegenstände werden
ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden, sofern vom
Versteigerer kein anderer Hinweis erfolgt. Die Äusstellung bietet Gelegenheit zur
genauen Besichtigung, auch ist der Unterzeichnete und seine Vertreter zu Äuskünften
gerne bereit, weshalb nach erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamationen
wegen Beschreibung und B e s c h a f f e n h e i t mehr angenommen
werden können.
Die Steigerer haben ihre Änkäufe nach dem Zuschlag zu übernehmen und den
Steigerungspreis hiefür einschließlich des Äufgeldes an die Firma Fleischhauer zu
leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die gesteigerten,
nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Steigerers
wieder zu verkaufen.
Etwaiger Transport der erstandenen Gegenstände kann nach erfolgter Bezahlung
ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgen; die unterzeichnete Firma
übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Verluste, Beschäaigungen oder
Verzögerungen.
Die gesteigerten Gegenstände können auch dem bei der Versteigerung anwe-
senden Vertreter einer Speditionsfirma übergeben werden.
Für die Äufbewahrung verkaufter Gegenstände kann in keinerWeise Ga-
rantie übernommen werden.
Bei Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Äls Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Stuttgart. — Bank-
Konto: Dresdner Bank, Filiale Stuttgart. — Postscheck-Konto: Stuttgart 17506 —
Giro-Konto bei der Städt. Sparkasse Nr. 7614.
Felix Fleischhauer, Hofkunsthändler, Stuttgart
Oberes Museum, Kanzleistraße 11, I. Stock
Fernsprecher Nr. 3763
Die V ersteigerung geschieht gegensofortigeBarzahlung und erfolgt unter
der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten durch einen von diesem beauf-
tragten Äuktionator; die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Äufgeld von
15 °/o (nicht Steuer) zu entrichten. Wenn ein Steigerer den Nachweis der Wieder-
verkäuferbescheinigung in der vorgeschriebenen Form erbringt, so zahlt er statt
15 °/o Äufgeld nur 2°/o. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes
Doppelgebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betr. Nummer
sofort nochmals ausgeboten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen. Der
Versteigerungsplan ist unverbindlich.
Die Beschreibungen im Katalog, die Zuschreibungen der Künstlernamen und die
sonstigen Ängaben iiber die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände erfolgen
auf Grund sorgfältigster Prüfung der Ängaben der Besitzer. Die Gegenstände werden
ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden, sofern vom
Versteigerer kein anderer Hinweis erfolgt. Die Äusstellung bietet Gelegenheit zur
genauen Besichtigung, auch ist der Unterzeichnete und seine Vertreter zu Äuskünften
gerne bereit, weshalb nach erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamationen
wegen Beschreibung und B e s c h a f f e n h e i t mehr angenommen
werden können.
Die Steigerer haben ihre Änkäufe nach dem Zuschlag zu übernehmen und den
Steigerungspreis hiefür einschließlich des Äufgeldes an die Firma Fleischhauer zu
leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die gesteigerten,
nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Steigerers
wieder zu verkaufen.
Etwaiger Transport der erstandenen Gegenstände kann nach erfolgter Bezahlung
ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgen; die unterzeichnete Firma
übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Verluste, Beschäaigungen oder
Verzögerungen.
Die gesteigerten Gegenstände können auch dem bei der Versteigerung anwe-
senden Vertreter einer Speditionsfirma übergeben werden.
Für die Äufbewahrung verkaufter Gegenstände kann in keinerWeise Ga-
rantie übernommen werden.
Bei Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Äls Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Stuttgart. — Bank-
Konto: Dresdner Bank, Filiale Stuttgart. — Postscheck-Konto: Stuttgart 17506 —
Giro-Konto bei der Städt. Sparkasse Nr. 7614.
Felix Fleischhauer, Hofkunsthändler, Stuttgart
Oberes Museum, Kanzleistraße 11, I. Stock
Fernsprecher Nr. 3763