Eswirci ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nur dann der Anspruch
auf Händlervergütung berücksichtigt werden darf, wenn die Bescheinigung
spätestens bei Erteilung des ersten Zuschlages im Original vorgelegt wird.
Versteigerungs-Bedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Goldmark (4,20 Goldmark
= 1 Dollar U. S. A.). Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige
entstandene Schäden zu ersetzen.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über, so daß das Kunst-Auktionshaus für etwaige Beschädi-
gungen, Verluste oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.
2. Bis zu 100 M. wird um inindestens 1 M., über 100 M. um mindestens 5 M. gesteigert.
3. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augen-
blicke des Zuschlags befinden; nach erfolgtem Zuschlag können keinerlei Reklamationen
berücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen der
zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet. Erhebliche Beschädi-
gungen sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nicht-
angabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 20% vom Käufer erhoben.
7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand noch einmal
ausgeboten.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, ent-
scheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
9. Bei Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen
von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Als Erfüllungsort fiir alle Verpflichtungen der Käufer gilt Bad Kissingen.
Bank-Konto Carl Mendthal: Bayer. Hypotheken u. Wechselbank.
Im Auftrage:
FELIX FLEISCHHAUER
Kgl. württemberg. Hofkunsthändler
KUNSTHAUS UNIVERSUM, BAD KISSINGEN
(Bes. Carl Mendthal)
auf Händlervergütung berücksichtigt werden darf, wenn die Bescheinigung
spätestens bei Erteilung des ersten Zuschlages im Original vorgelegt wird.
Versteigerungs-Bedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Goldmark (4,20 Goldmark
= 1 Dollar U. S. A.). Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige
entstandene Schäden zu ersetzen.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über, so daß das Kunst-Auktionshaus für etwaige Beschädi-
gungen, Verluste oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.
2. Bis zu 100 M. wird um inindestens 1 M., über 100 M. um mindestens 5 M. gesteigert.
3. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augen-
blicke des Zuschlags befinden; nach erfolgtem Zuschlag können keinerlei Reklamationen
berücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen der
zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet. Erhebliche Beschädi-
gungen sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nicht-
angabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 20% vom Käufer erhoben.
7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand noch einmal
ausgeboten.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, ent-
scheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
9. Bei Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen
von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Als Erfüllungsort fiir alle Verpflichtungen der Käufer gilt Bad Kissingen.
Bank-Konto Carl Mendthal: Bayer. Hypotheken u. Wechselbank.
Im Auftrage:
FELIX FLEISCHHAUER
Kgl. württemberg. Hofkunsthändler
KUNSTHAUS UNIVERSUM, BAD KISSINGEN
(Bes. Carl Mendthal)