BEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark (1 RM = 1Ä/42 Dollar USA) aus-
schließlicli gegen sofortige Barzahlung und erfolgt unter der fachmännischen
Leitung des Unterzeichneten.
Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu ent-
richten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppel-
gebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer
sofort nochmals ausgeboten.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu
iibernehmen und den Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma
Felix Fleischhauer, Stuttgart, zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das
Recht vorbehält, die angesteigerten, nicht in Ifmpfang genommenen Gegenstände
auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.
Als vereinbarter Erfiillimgsort fiir alle Verpflichtungeii der Käufer und als
ausschließlicher Gerichtsstand gilt Stuttgart.
Zahlungsbedingungen: Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos
längstens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Schecks
auf Stuttgart zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdriicklichem
Einverständnis des Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen.—
Unterzeichneter behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am
21.VI. 26 Zahlung erfolgt ist, denVerkauf friihestens eine Woche nach der
Versteigerimg ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer
vollen Schadenersatz wegen Nichterfiillung zu verlangen.
Der Unterzeiclmete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder
zu trennen sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen;
er ist auch ermächtigt, in besonderen Fällen Nummern von der Versteigerung
auszuschalten.
Fiir die Richtigkeit der Zuschreibungen wird volle Garantie geleistet. Aus
dieser Garantie hervorgehende Ansprüche miissen spätestens 4 Wochen nach
erfolgtem Zuschlag geltend gemacht werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im
Augenblick des Zuschlags befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei
Reklamation berücksiclitigt werden.
Fiir die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie
iibernommen werden. Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat aus-
schließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen, und übemimmt die
unterzeichnete Firma keinerlei Haftung für eventuelleVerluste oder Beschädigungen.
Es ist nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen die
Besichtigung der Sammlung gestattet, wie dies auch beziiglich der Teilnahme an
der Auktion der Fall ist.
Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angericliteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge werden durch den Unterzeichneten iibernommen, der auch jede die
Versteigerung betreffende Auskunft gegen Riickporto gerne erteilt.
FELIX FLEISCHHAUER, HOFKUNSTHÄNDLER
STUTTGART
OBERES MUSEUM / KANZLEISTRASSE ll' / TELEFON S.A.218 10
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark (1 RM = 1Ä/42 Dollar USA) aus-
schließlicli gegen sofortige Barzahlung und erfolgt unter der fachmännischen
Leitung des Unterzeichneten.
Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu ent-
richten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppel-
gebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer
sofort nochmals ausgeboten.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu
iibernehmen und den Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma
Felix Fleischhauer, Stuttgart, zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das
Recht vorbehält, die angesteigerten, nicht in Ifmpfang genommenen Gegenstände
auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.
Als vereinbarter Erfiillimgsort fiir alle Verpflichtungeii der Käufer und als
ausschließlicher Gerichtsstand gilt Stuttgart.
Zahlungsbedingungen: Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos
längstens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Schecks
auf Stuttgart zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdriicklichem
Einverständnis des Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen.—
Unterzeichneter behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am
21.VI. 26 Zahlung erfolgt ist, denVerkauf friihestens eine Woche nach der
Versteigerimg ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer
vollen Schadenersatz wegen Nichterfiillung zu verlangen.
Der Unterzeiclmete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder
zu trennen sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen;
er ist auch ermächtigt, in besonderen Fällen Nummern von der Versteigerung
auszuschalten.
Fiir die Richtigkeit der Zuschreibungen wird volle Garantie geleistet. Aus
dieser Garantie hervorgehende Ansprüche miissen spätestens 4 Wochen nach
erfolgtem Zuschlag geltend gemacht werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im
Augenblick des Zuschlags befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei
Reklamation berücksiclitigt werden.
Fiir die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie
iibernommen werden. Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat aus-
schließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen, und übemimmt die
unterzeichnete Firma keinerlei Haftung für eventuelleVerluste oder Beschädigungen.
Es ist nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen die
Besichtigung der Sammlung gestattet, wie dies auch beziiglich der Teilnahme an
der Auktion der Fall ist.
Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angericliteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge werden durch den Unterzeichneten iibernommen, der auch jede die
Versteigerung betreffende Auskunft gegen Riickporto gerne erteilt.
FELIX FLEISCHHAUER, HOFKUNSTHÄNDLER
STUTTGART
OBERES MUSEUM / KANZLEISTRASSE ll' / TELEFON S.A.218 10