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Felix Fleischhauer <Stuttgart> [Hrsg.]
Gemälde erster alter Meister aus württembergischem Schlossbesitz, Gemälde des XIX. Jahrh. aus Stuttgarter Privatbesitz u. a.: Versteigerung: im Oberen Museum in Stuttgart ... am 24. und 25. April 1928 (Katalog Nr. 116) — Stuttgart, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.24756#0004
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BEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Reichsmark (1 RM = *%2 Dollar USA) ausschließ-
lich gegen sofortige Barzahlung und erfolgt unter der fachmännischen Leitung des
Unter zeich neten.

Sämtl. Erstell er haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu
entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelgebot
eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort
nochmals ausgeboten.

Die Steigerer haben ihre Ankäufe nach jedem Zuschlag gegen Barzahlung zu
übernehmen und den Steigerungspreis hierfür inkl. cles Aufgeldes an die Firma
Felix Fleischhauer, Stuttgart, zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das
Recht vorbehält, die gesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf
Kosten und Gefahr des Steigerers sofort wieder zu verkaufen.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als aus-
schließlicher Gerichtsstand gilt Stuttgart.

Zahlungsbedingungen: Sämtliche Käufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens
einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Schecks auf Stuttgart
zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur in Ausnahmefällen und in Verein-
barung mit dem Unterzeichneten zulässig.

Sämtl. ersteigerten Gegenstände bleiben mein Eigentum bis zur vollständigen
Bezahlung. Eine Weiterveräußerung ist daher bis dahin nicht statthaft.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen; er ist
auch ermächtigt, in besonderen Fällen Nummern von der Versteigerung auszuschalten.

Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen sind mit bestem Wissen
und Gewissen gegeben, können aber nicht gewährleistet werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im
Augenblick des Zuschlags befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Re-
klamation berücksichtigt werden.

Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie
übernommen werden. Eventueller 1 ransport der erstandenen Objekte hat ausschließ-
lich auf Kosten und Gefahr cles Käufers zu erfolgen, und übernimmt der Versteigerer
keinerlei Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Bei cler Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.

Aufträge werden durch den Versteigerer oder dessen Beauftragten übernommen,
die auch jede die Versteigerung betreffende Auskunft gegen Rückporto gerne erteilen.

FELIX FLEISCHHAUER, HOFKUNSTHÄNDLER

STUTTGART
 
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