Auctions-Bedingungen.
———o.o-
Die Versteigerung findet gegen sofortige Baarzahlung in deutscher
Reichswährung statt.
Jeder Käufer hat ein Aufgeld von 10% (zehn Prozent) zu entrichten.
Die Bilder werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie sich
befinden, weshalb die Käufer auf etwaige Beschädigungen derselben und
Irrthümer im Kataloge achten wollen; nach erfolgtem Zuschlag können
Reclamationen irgend welcher Art nicht berücksichtigt werden.
Die Unterzeichneten behalten sich das Recht vor, nach oder ausser
der Reihe zu versteigern und wird, falls sich nach erfolgtem Zuschläge
ein Doppelgebot ergeben sollte, die betreffende Nummer sofort nochmals
ausgeboten.
Bis zu 100 Mark werden nur Gebote von 5 Mark, von 100—1000 Mark
solche von 10 Mark und darüber nur solche von 20 Mark angenommen.
Sofern ein anderes Uebereinkommen nicht getroffen ist, sind die
gekauften Objecte nach jedesmaligem Auctionsschluss vom Ersteher zu über-
nehmen und zu bezahlen.
Eine trotzdem gewünschte Aufbewahrung könnte nur auf Rechnung
und Gefahr des Käufers geschehen.
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Die Versteigerung findet gegen sofortige Baarzahlung in deutscher
Reichswährung statt.
Jeder Käufer hat ein Aufgeld von 10% (zehn Prozent) zu entrichten.
Die Bilder werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie sich
befinden, weshalb die Käufer auf etwaige Beschädigungen derselben und
Irrthümer im Kataloge achten wollen; nach erfolgtem Zuschlag können
Reclamationen irgend welcher Art nicht berücksichtigt werden.
Die Unterzeichneten behalten sich das Recht vor, nach oder ausser
der Reihe zu versteigern und wird, falls sich nach erfolgtem Zuschläge
ein Doppelgebot ergeben sollte, die betreffende Nummer sofort nochmals
ausgeboten.
Bis zu 100 Mark werden nur Gebote von 5 Mark, von 100—1000 Mark
solche von 10 Mark und darüber nur solche von 20 Mark angenommen.
Sofern ein anderes Uebereinkommen nicht getroffen ist, sind die
gekauften Objecte nach jedesmaligem Auctionsschluss vom Ersteher zu über-
nehmen und zu bezahlen.
Eine trotzdem gewünschte Aufbewahrung könnte nur auf Rechnung
und Gefahr des Käufers geschehen.