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Antiquariat S. Martin Fraenkel <Berlin> [Hrsg.]
Deutsche Literatur des 17. bis 19. Jahrhunderts: Versteigerung 18. Dezember 1923 (Katalog Nr. 33) — Berlin, 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.22761#0036
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S. Martin Fraenkel, Berlin W 35
Lützowstraße 41

Versteigerungs - Bedingnngen

um deren genaue Beachtung ich dringend bitte!

Die Sammlung Wird mit ausdrücklicher Zustimmung des
Polizeipräsidiums durch mich selbst versteigert.

Die Versteigerung erfolgt in Goldmark. Das niedrigste zu-
lässige Gebot beträgt 2.00 Goldmark. Gesteigert wird bis 5.00 M.
um mindestens 10 Pfg., bis 20.00 M. um mindestens 50 Pfg, bis
100 00 M. um mindestens 1.00 M., darüber um mindestens 5 00M.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
15% zu entrichten. Für das Ausland werden als Ersatz für die
entstehenden Unkosten 10% in Ansatz gebracht, weitere Auf-
schläge irgendwelcher Art, wie Kommissionsgebühren, Luxus-
steuer, Valutaaufschläge, werden nicht berechnet.

Mit Rücksicht auf meine Auftraggeber muß ich bitten,
Inlandzahlungen wertbeständig zu leisten. Ausland-
zahlungen kann ich nur in Devisen entgegennehmen.

Ich behalte mir das Recht vor, Nummern außerhalb der
Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, zusammenzunehmen,
zu teilen und auszula.ssen.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten ausgeglichen
werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.

Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los (Verfügung
Vom 10. Juli 1902.)

Interessenten biete ich sowohl durch Ausstellung vor der
Versteigerung als auch jederzeit auf Nachfrage gern Gelegen-
heit, sich über den Zustand der angebotenen Stücke zu unter-
richten. Ich bitte, von dieser Besichtigung und Prüfung um-
fassenden Gebrauch zu machen, da auch bei sorgfältigster Be-
arbeitung der Kataloge Irrtümer nie ganz ausgeschlossen sind,
ich aber für solche keine Gewähr leiste.

Die Gefahr geht mit dem Zuschläge, das Eigentum erst
mit der völligen Zahlung auf den Käufer über. Ausschließlicher
Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin Mitte bezw. Landgericht I,
Berlin.

„Aufträge erbitte als Einschreibebrief“

Druck: 7 töller, Oranienburg
 
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