MW Franckfurr am Mayn/ fugen hiermit jedermännigllchen/sonderlich
aber Unftm Bürgern und Einwohnern zu wissen: Demnach die
Römis. Kayserl. Majest. Unser allergnädigster Kayser und Herrauffohn-
längsten vonfürwährender allgemeiner Reichs-Versammlung zu Ressen,
fpurg/ beschehenesallerunrerthänigstes Einrathenund Ersuchen dero Käy-
ftrlrche Gemcineund besondere-zvocacoria und intiikicoriamdas
Reich ergehen lassen / und Uns mir dem allcrgnädtgsten Befelch selbige
auch in Unserer Stadt zu pubiicjren' zugeschickt haben / von Worten zu
Worten also lautend:
und Sclavonicn/ re. König/ Ertz-Hertzog zu Oester -
Gesürstcr Graffzu Habspurg/ zu Lyrol/ zu Pfird / Zu Kyburg und zu Görtz/
Landgraffin Elsaß / Herr auff der Windischcn Marck/ zuPortenau/ und Salins,
re.rc Fügenallcn undjedcn Lencraicn/Obristen auch allen andern Hoben und Nie.
deren Befchlhabcren und sonsten insgemein allen Kriegst Leuchen zu Roß und Fuß/
die unrcr Unserer und des Römischen Rctchs Bottmäffigkeit gesessen oder gebohren
scynd/ und sich in des Königs in Frankreich oder des Hcrtzog von /vnjou oder deren
sllliLrenren/Heisseren und Hclffers Heisseren Kriegs-Diensten befinden/ deren al-
ler Naincn Wir hierin» gemeldet / und niemand davon cmßgcschlosscn haben wol-
len / hicmit zu wissen / und ist dencnselben genugsam bckandc / welcher Gestalt von
Churfürsten / Fürsten/ und Ständen des Reichs auff gegenwärtiger Reichs - Ver-
sammlung zu Rcgcnspurg nach rciffer Bcrachschlagung gcschlosscn/und Wir von ih-
nen unceribänigst crfuchec worden / den uns von gedachtem König in Franckrcich
und dem Hcrtzog von abgenöthigtcn Krieg / fürcinen allgemeinen Reichs-
Krieg/ und dieselbe bcydc Fürsten lampt ihren jetzigen und künffrigc» Anhängcren/
Heisseren und Hclffers Heisseren für Unsere und des Reichs Feinde zu erklären ;
Auch neben anderen cingerachcncn heilsamen Verordnungen Unsere gcschärffcc tvi-in-
llsi-i Lvoc-iroriL Se inhibirori« ohnvcrzüglich außfcrtigkn und pudiiciren zu lassen. Gleich
wie nun Wir darauffhin den König in Franckrcich und den Hcrtzog von sampc^
ihren Anhängcren Helffcren und Hclffers Heisseren für Unsere und des Reichs Fein-
de ciccisurt / und den Krieg Nahinens des Heil. Römischen Reichs gegen dieselbe
verkündiget haben ; Und sich dann nicht geziemet/ noch zu verantworten stehet /
daß jemandt / so Uns und dein Reich unterthänig und verwand / wcß Stands /
Würde undWcsens der seye/ sich wider Uns und das Heil. Reich auch dessen gehor-
same Chur- Fürsten und Stände in solcher Feinde Dien sten gebrauchen lasse. So
befehlen und gebieten Wir aust Römis Käystrl. Macht euch hicmit und in Krafft
dieses Unsers offenen Brieffs / dessen glaubwürdiger Abschrifft nicht weniger dann
dem Orlginri vollkommener Glaube zu zustcllcn ist / auch Unseren und dcß Reichs
veilen oder Untcrthanen sampt und sonders/ bcy Vcrmeydung Unserer und des
Reichs Acht und Obcracht/ auch Verliehrung allerund jeder enerhabendcr priviie-
gien/Gnaden/ Recht lind Gerechtigkeiten/Haab und Güter / Lehens nnd Aigens/
irem aller Zunfft und Statt Gerechtigkeiten / auch ehrlichen Rahmens / lind da ihr
betretten würdet/ Leib und Lebens/ daß ihr euch alsobald obangedeuteter Leffal-
lungen und Kriegs-Dienstengäntzlich cntschlaget/ abthuct uüddavonaußstcllct/
euch