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Leopold; Frankfurt am Main [Hrsg.]
Wir Burgermeistere und Rath, deß Heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglichen, sonderlich aber Unsern Bürgern und Einwohnern zu wissen: Demnach die Römis. Käyserl. Majest. Unser allergnädigster Käyser und Herr auff ohnlängsten von fürwährender allgemeiner Reichs-Versammlung zu Regenspurg, beschehenes allerunterthänigstes Einrathen und Ersuchen dero Käyserliche Gemeine und besondere Mandata Avocatoria und Inhibitoria in das Reich ergehen lassen, und Uns mit dem allergnädigsten Befelch selbige auch in Unserer Stadt zu publiciren zugeschickt haben, von Worten zu Worten also lautend: Wir Leopold von Gottes Gnaden, Erwöhlter Römischer Käyser, ... Fügen allen und jeden Generalen, Obristen auch allen andern Hohen und Niederen Befehlhaberen ... die unter Unserer und des Römischen Reichs Bottmässigkeit gesessen oder gebohren seynd, und sich in des Königs in Franckreich oder des Hertzog von Anjou oder deren adhaerenten, Helfferen und Helffers Helfferen Kriegs-Diensten befinden ... hiemit zu wissen ... den uns von gedachtem König in Franckreich und dem Hertzog von Anjou abgenöthigten Krieg, für einen allgemeinen Reichs-Krieg... zu erklären ...: [So geben Eberstorff den 10. Octobris, Anno Siebenzehenhundert und zwey ...] — [S.l.], 1702 [VD18 90564901]

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https://doi.org/10.11588/diglit.34243#0001
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MW Franckfurr am Mayn/ fugen hiermit jedermännigllchen/sonderlich
aber Unftm Bürgern und Einwohnern zu wissen: Demnach die
Römis. Kayserl. Majest. Unser allergnädigster Kayser und Herrauffohn-
längsten vonfürwährender allgemeiner Reichs-Versammlung zu Ressen,
fpurg/ beschehenesallerunrerthänigstes Einrathenund Ersuchen dero Käy-
ftrlrche Gemcineund besondere-zvocacoria und intiikicoriamdas
Reich ergehen lassen / und Uns mir dem allcrgnädtgsten Befelch selbige
auch in Unserer Stadt zu pubiicjren' zugeschickt haben / von Worten zu
Worten also lautend:


und Sclavonicn/ re. König/ Ertz-Hertzog zu Oester -

Gesürstcr Graffzu Habspurg/ zu Lyrol/ zu Pfird / Zu Kyburg und zu Görtz/
Landgraffin Elsaß / Herr auff der Windischcn Marck/ zuPortenau/ und Salins,
re.rc Fügenallcn undjedcn Lencraicn/Obristen auch allen andern Hoben und Nie.
deren Befchlhabcren und sonsten insgemein allen Kriegst Leuchen zu Roß und Fuß/
die unrcr Unserer und des Römischen Rctchs Bottmäffigkeit gesessen oder gebohren
scynd/ und sich in des Königs in Frankreich oder des Hcrtzog von /vnjou oder deren
sllliLrenren/Heisseren und Hclffers Heisseren Kriegs-Diensten befinden/ deren al-
ler Naincn Wir hierin» gemeldet / und niemand davon cmßgcschlosscn haben wol-
len / hicmit zu wissen / und ist dencnselben genugsam bckandc / welcher Gestalt von
Churfürsten / Fürsten/ und Ständen des Reichs auff gegenwärtiger Reichs - Ver-
sammlung zu Rcgcnspurg nach rciffer Bcrachschlagung gcschlosscn/und Wir von ih-
nen unceribänigst crfuchec worden / den uns von gedachtem König in Franckrcich
und dem Hcrtzog von abgenöthigtcn Krieg / fürcinen allgemeinen Reichs-
Krieg/ und dieselbe bcydc Fürsten lampt ihren jetzigen und künffrigc» Anhängcren/
Heisseren und Hclffers Heisseren für Unsere und des Reichs Feinde zu erklären ;
Auch neben anderen cingerachcncn heilsamen Verordnungen Unsere gcschärffcc tvi-in-
llsi-i Lvoc-iroriL Se inhibirori« ohnvcrzüglich außfcrtigkn und pudiiciren zu lassen. Gleich
wie nun Wir darauffhin den König in Franckrcich und den Hcrtzog von sampc^
ihren Anhängcren Helffcren und Hclffers Heisseren für Unsere und des Reichs Fein-
de ciccisurt / und den Krieg Nahinens des Heil. Römischen Reichs gegen dieselbe
verkündiget haben ; Und sich dann nicht geziemet/ noch zu verantworten stehet /
daß jemandt / so Uns und dein Reich unterthänig und verwand / wcß Stands /
Würde undWcsens der seye/ sich wider Uns und das Heil. Reich auch dessen gehor-
same Chur- Fürsten und Stände in solcher Feinde Dien sten gebrauchen lasse. So
befehlen und gebieten Wir aust Römis Käystrl. Macht euch hicmit und in Krafft
dieses Unsers offenen Brieffs / dessen glaubwürdiger Abschrifft nicht weniger dann
dem Orlginri vollkommener Glaube zu zustcllcn ist / auch Unseren und dcß Reichs
veilen oder Untcrthanen sampt und sonders/ bcy Vcrmeydung Unserer und des
Reichs Acht und Obcracht/ auch Verliehrung allerund jeder enerhabendcr priviie-
gien/Gnaden/ Recht lind Gerechtigkeiten/Haab und Güter / Lehens nnd Aigens/
irem aller Zunfft und Statt Gerechtigkeiten / auch ehrlichen Rahmens / lind da ihr
betretten würdet/ Leib und Lebens/ daß ihr euch alsobald obangedeuteter Leffal-
lungen und Kriegs-Dienstengäntzlich cntschlaget/ abthuct uüddavonaußstcllct/

euch
 
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