Frankfurt am Main [Hrsg.]
Demnach Einem Hoch-Edlen und Hochweisen Rath dieser des Heil. Reichs Statt Franckfurt am Mäyn, Klagbar vorkommen, was massen das schandliche Gassen-Bettlen, von einigen Handwercks-Burschen, Land- und anderer muthwilligen Bettler und Bettlerinnen, auch Vaganten, gegen das den 4ten Septembr. Anno 1679. publicirtes Edict, dergestalten überhäuffet worden, daß fast niemand, was Standes der auch seye, auff der Strassen ohnangefochten gehen, noch an denen Häusern ruhig stehen kan, und obschon die Deputirte und Pflegere des Armen- Waysen- und Arbeit-Hauß, alle Mühe und Sorgfalt anwenden, diesem Ubel zu steuren, dennoch aber dergleichen Unwesen nicht abhelffen können ...: Als hat Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath eine hohe Nothdurfft zu seyn ermessen, berührten Betteln zu steuren, setzet und ordnet demnach hiermit und in Krafft dessen nochmahlen ernstlich ...: Conclusum in Senatu, Donnerstags, den 2ten Febr. 1708.
— [S.l.], 1708 [VD18 14322447]
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