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ir Bürgermeister? und Rath dieser des heil.
Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hie-
mit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysaffen,
Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß
Ihrs jetzo glorreiches) regierende Kayserl. Majestät, unser al-
lergnädigster Kayser, König und Herr, Herr, vermittelst Dero
wegen Verbesserung des in äussersten Unfall geratenen teut-
schen Müntzwesens, unterm iz"" üug. c. aus Reichsvatter-
licher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier öffentlich ange-
schlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz karem unter andern
heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz «Stätte
abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhal-
tiger Müntzen dadurch befördern, daß sie entweder auf der-
gleichen Müntz-Stätte Gold, Silber, Kupffer oder andere
zum Müntzen dienliche Instrument liefern, das ausgeprägte
schlechte Geld allhier oder an andern Orten einschleiffen und
verpartieren Helffen, auf solchen Müntz-Stätten arbeiten oder
Handreichung thun, oder einige Hülffe, sie möge Namen ha¬
ben wie sie wolle, leisten, auf den Betrettungs Fall nach de-
nen Reichs - Müntz - Gesetzen ernstlich bestraffet werden
sollen.
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zu reif gewesen,
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sserst angelegen seyn
»en, so viel möglich
hinlängliche Spuh-
>ann die Sachen dar-
rl UNd personal Arrest
Wägen Fuhren und
che ihrer Mißhand-
lung
Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hie-
mit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysaffen,
Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß
Ihrs jetzo glorreiches) regierende Kayserl. Majestät, unser al-
lergnädigster Kayser, König und Herr, Herr, vermittelst Dero
wegen Verbesserung des in äussersten Unfall geratenen teut-
schen Müntzwesens, unterm iz"" üug. c. aus Reichsvatter-
licher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier öffentlich ange-
schlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz karem unter andern
heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz «Stätte
abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhal-
tiger Müntzen dadurch befördern, daß sie entweder auf der-
gleichen Müntz-Stätte Gold, Silber, Kupffer oder andere
zum Müntzen dienliche Instrument liefern, das ausgeprägte
schlechte Geld allhier oder an andern Orten einschleiffen und
verpartieren Helffen, auf solchen Müntz-Stätten arbeiten oder
Handreichung thun, oder einige Hülffe, sie möge Namen ha¬
ben wie sie wolle, leisten, auf den Betrettungs Fall nach de-
nen Reichs - Müntz - Gesetzen ernstlich bestraffet werden
sollen.
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Karn, fürzufah
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sserst angelegen seyn
»en, so viel möglich
hinlängliche Spuh-
>ann die Sachen dar-
rl UNd personal Arrest
Wägen Fuhren und
che ihrer Mißhand-
lung