Wir Burgermeistere und Rath dieser des heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiemit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysassen, Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß Jhro jetzo glorreichest regierende Kayserl. Majestät, ... vermittelst Dero wegen Verbesserung des in äussersten Unfall gerathenen teutschen Müntzwesens, unterm 13ten Aug. a. c. aus Reichsvätterlicher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier offentlich angeschlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz Patent unter andern heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz-Stätte abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhaltiger Müntzen ... befördern ... auf den Betrettungs Fall nach denen Reichs-Müntz-Gesetzen ernstlich bestraffet werden sollen ...: [Conclusum in Senatu, den 25. Sept. 1759.]
[S.l.], 1759 [VD18 14327449]
DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.33662
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-336626
METS
v2.1, v3.0