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Frankfurt am Main [Editor]

Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Demnach die betrübte Erfahrung zu mehrmahlen ergeben, daß durch den Gebrauch derer sowohl Pech- als Wachs-Fackeln mancherley Unglück entstanden, ... und Wir bey nunmehro herannahender Winters-Zeit würcklichen vernehmen müssen, daß die mit brennenden Fackeln bey Nacht-Zeiten über die Strassen gehende Laquayen und andere Personen, und besonders die Jugend, an denen Caffée- und sonstigen Häusern darmit ihren Muthwillen treiben ...: Als wollen Wir hierdurch ... jedermänniglich, ernstlich erinnert haben, daß sich ... Niemanden unterstehen solle, sich ... derer Fackeln ... zu bedienen- sondern statt derselben Laternen zu gebrauchen, ...: Geschlossen bey Rath, Donnerstags, den 18. Octobr. 1759

[S.l.], 1759 [VD18 14327457]

DOI / Citation link: https://doi.org/10.11588/diglit.33664  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-336641  
Metadata: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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