Frankfurt am Main [Editor]
Avertissement. Nachdeme man zu Anfang des Monaths Martii dieses lauffenden Jahres gegen alle Schatzungs-Restantiarios den Anfang mit der würcklichen Execution ohnfehlbar machen wird; als werden sämtliche Bürgere, welche ihre schuldige Schatzung noch nicht abgeführet haben, hiemit nochmalen und letztlichen erinnert, solche innerhalb dieses lauffenden Monaths Februarii ... zu entrichten, ...: Franckfurt, den 12. Februarii 1761
— [S.l.], 1761 [VD18 14327910]
Cite this page
Please cite this page by using the following URL/DOI: