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Frankfurt am Main [Hrsg.]
Demnach Uns, Burgermeister und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, von Löbl. Recheney-Amt die Anzeige geschehen, wie bey der vor einiger Zeit wiederholten Untersuchung des Gewichts einige, deren Gewichter zu leicht befunden worden, sich damit, wiewohl unerheblich, zu schützen vermeynet, daß sie von einer nöthigen Ordnungsmäsigen Abziehung derselben nicht unterrichtet gewesen seyen: Als wird hierdurch allen denen, so Waaren oder sonstige Feilschafften auswiegen, nochmalen bekannt gemacht, ihre Gewichter alle halb Jahr ... durch den bestellten Interims-Wardein in der Münze so gewiß abziehen zu lassen, ...: Geschlossen bey Rath, Dienstags den 31. Aug. 1762 — [S.l.], 1762 [VD18 14328275]

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https://doi.org/10.11588/diglit.33940#0003
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