Frankfurt am Main [Hrsg.]
Nachdeme Einem Hoch-Edlen und Hochweisen Rath dieser des Heil. Reichs freyen Stadt Franckfurt am Mayn die mißfällige Anzeige geschehen, wasmassen bey Hinausfahren derer Früchten, so theils hiesigen, theils auch fremden Beckern, Müllern und Mehl-Händlern gehörig, ein höchst strafbarer Unterschleiff und Verkürzung des Aerarii, von einigen Fuhrknechten und Sack-Trägern, unternommen werden wolle ...: Conclusum in Senatu den 31. Mertz 1763.
— [S.l.], 1763 [VD18 14329905]
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