Frankfurt am Main [Hrsg.]
Da sich bis anhero verschiedene Unordnungen, zum Schaden des AErarii, durch eigenmächtige Hinwegnehmung derer Stadt-Laternen an denen alten Häusern, welche neu erbauet werden, ereignet: So findet Löbl. Bau-Amt für nöthig, hierdurch sowohl denen Bauherrn, als auch denen Werckleuten, ... aufzuerlegen, ohne Vorwissen des Amtes, an gedachten Häusern keine Laterne abzunehmen ...: Conclusum in Senatu, den 18ten Aprilis, 1765
— [S.l.], 1765 [VD18 14330539]
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