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Wir Burgermeistere und Rath des Heil. Reichs Freyen Stadt Frankfurt am Mayn, fügen hiermit zu wissen: Demnach es sich etliche mal zugetragen, daß von einigen Orten her, welche mit der jetzig leidigen Viehseuche angestecket sind, nicht nur einzeln und Heerden weiß Schaafe in hiesige Stadt und deren Gebieth eingetrieben, sondern auch unbereitete Wolle dahin verkauft werden wollen ...; So verbiethen Wir hiermit, bey Confiscation der ... Schaafen oder Wolle und daraus fabricirten Geräthschaften ..., daß sich Niemand unterstehe, mit dergleichen Waaren hiesiger Stadt Gränzen zu überschreiten; ...: Conclusum in Senatu d. 21. Octobr. 1777

[S.l.], 1777 [VD18 14333139]

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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.33999
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-339997

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