Nachdem die Seuche unter dem Hornvieh, Gott Lob, in dem grössesten Theil der hiesigen Nachbarschaft seit einiger Zeit wieder aufgehöret, ... So wird nunmehro jenes Verbott soweit wieder aufgehoben, daß hiesiger Burgerschaft und den Landunterthanen verstattet seyn solle, zum Behuf ihres Ackerbaues und Landwirthschaft die benöthigte Zugochsen außerhalb des hiesigen Gebietes in solchen Gegenden, wo ... keine Seuche vorhanden ist, ... zu erkaufen und anhero zu bringen ...: Conclusum in Senatu, Frankfurt den 24ten Februar 1778
[S.l.], 1778 [VD18 14333317]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.34010
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-340107
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0