Nachdem man mißfällig warnehmen müssen, daß, onerachtet der vielen diserwegen ergangenen Obrigkeitlichen Verordnungen, die Reinhaltung und Freiheit der Strassen einigermassen wieder in Abgang zu kommen beginnet; diesem Unwesen zu steuern, endesunterzogenem Amt aber vornemlich oblieget: als wird hiermit jedermänniglich, unter Beziehung auf die dieserwegen öfters ergangene Verordnungen, besonders die neueste, vom 9ten Febr. 1779, alles Ernstes gewarnet und erinnert, ...: Publicatum Bau-Amt, den 15ten April 1782
[S.l.], 1782 [VD18 14334208]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.34112
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-341121
Metadaten: METS
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