Wir Burgermeistere und Rath der Heiligen Reichs Stadt Frankfurt am Mayn fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, daß Wir - zu Beförderung der Commercien - und Beseitigung derer [bei] Fallimenten und Bankerouten zwischen denen hiesigen Einwohnern und denen Königlich-Französischen Unterthanen nicht selten entstandener Collisionen - mit der Krone Frankreich diejenige Uebereinkunft getroffen haben, welche sowol in französischer als deutscher Sprache sub Lit. A. und B. hierbei abgedruckt ist, damit selbige zu jedermanns insbesondere aber des Handels-Standes Wissenschaft gelangen möge ...: Geschlossen bei Rath, den 31ten Octob. 1786
[S.l.], 1786 [VD18 14334925]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.34170
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-341700
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0