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Ludwig; Frankfurt am Main [Hrsg.]
Wir Burgermeistere und Rath der Heiligen Reichs Stadt Frankfurt am Mayn fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, daß Wir - zu Beförderung der Commercien - und Beseitigung derer [bei] Fallimenten und Bankerouten zwischen denen hiesigen Einwohnern und denen Königlich-Französischen Unterthanen nicht selten entstandener Collisionen - mit der Krone Frankreich diejenige Uebereinkunft getroffen haben, welche sowol in französischer als deutscher Sprache sub Lit. A. und B. hierbei abgedruckt ist, damit selbige zu jedermanns insbesondere aber des Handels-Standes Wissenschaft gelangen möge ...: Geschlossen bei Rath, den 31ten Octob. 1786 — [S.l.], 1786 [VD18 14334925]

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https://doi.org/10.11588/diglit.34170#0001
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H

diejenige Uebereinkunft getroffen haben, welche jowol
in französischer als deutscher Sprache tut, l.K. à und L.
hierbei abgedrukt ist, damit selbige zu jedermanns insbe-
sondere aber des Handels-Standes Wissenschaft gelangen
möge:

Gleichwie Wir nun derselben genau nachgelcbet wissen
wollen; also haben sich in vorkommenden Fällen nicht nur
die hiesige Lvbl. Gerichts-Stellen, sondern auch sämtliche
Advokaten- krocurslorcs- Korarii und jedermanniglich
hiernach zu richten.

Geschlossen bei Rath,
den z i"" Octob, 1786.
 
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