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Schuster, Die Gräber im Münster

pellen erhaben ze machen und kein grab, darin etwer
vergraben ist, vor acht jähren ufzetuond"1. Aus
dem Protokoll der Senatssitzung vom 24. Mai 1569ä
erfahren wir, dass die Tumba quarta 1569 für Pro-
fessor Thamer angelegt wurde, ferner, in welchen
Tumben die Professoren Kügelin, Faller und Bapst
beerdigt sind.

Die nämlichen Bedingungen wie der Universität
in Bezug auf die Anlage von Gräbern stellten die
Münsterpfleger auch 1510 dem Bürgermeister Bastian
von Blumneck für seine Kapelle im neuen Chor1'.

Die Grabsteine im Hochchor gingen 1791 bei
der Tieferlegung des Bodens alle verloren. Proku-
rator Schwarz machte vor der Ausführung dieser
Bauveränderung in einem Schreiben vom 13. Mai
17914 den Vorschlag: „Die abgängigen Grabsteine
sollen verkauft werden, die Inschriften verzeichnet
werden samt denen der Kirche und das Verzeichnis
im ,Kreutzgang' wohlverwahrt zu jedermanns Ein-
sicht angebracht werden." Wie es scheint, hatte
Schwarz ein solches Verzeichnis schon im voraus
anfertigen lassen, denn in einer Münsterrechnung
vom 28. September 1790 berechnet Seraphin Buckeisen
sechs Gulden rheinisch für das Abschreiben aller
Epitaphien, Grabschriften und andern Inschriften im
Münster. Das Verzeichnis des Genannten hat sich
bis jetzt nicht vorgefunden, es ist aber sehr wahr-
scheinlich, dass es sich um die Handschrift handelt,
die weiter unten unter Nr. 4 erwähnt werden wird, oder
um eine Abschrift derselben durch Seraphin Buck-
eisen. Sie enthält zwei wertvolle Notizen über die
Wegschaffung von Grabmälern, nämlich S. 2: „Den
größeren Teil der ältesten Grabschriften in dieser
Hauptkirche ist teils mit den Kirchenstühlen be-
deckt, die übrigen aber zum Teil unlesbar und fast
gänzlich ausgelöscht: von den altern aber sollen viele
bei der herrlichen Solennität der Heiligsprechung
des H. Johann von Nepomuk [1729] hinweggekom-
men sein", und S. 6: „Diese Tafel [Konrad von Rei-
schach, 1527] ist aber bei der allgemeinen Abände-
rung 1788 im hiesigen Münster auch hinweggekom-
men."

H. Schreiber zählt die Denktafeln von neun Pro-
fessoren der Universität auf5, die sich in der Uni-
versitätskapelle und dem dazu gehörigen Teile des
Umgangs befanden, aber aus nicht angegebenen Grün-
den „im Jahre 1793 hinweggenommen wurden. Sie
werden jedoch sorglichst aufbewahrt, da sie die Grab-

1 Kraus Franz Xaver, Die Universitätskapelle im Freiburger
Münster (Universitäts-Programm). Freiburg 1890 S. 61 f.
- Münsterblätter 3, 43.

3 H. Schreiber, Das Münster (1826) Beil. 1, 20.

4 im Ordinariatsarchiv.

5 Gesch. und Beschr. des Münsters 1820 S. 277 ff.

Schriften zum Teile sehr ausgezeichneter und um
die Hochschule sowie um die Stadt verdienter Männer
enthalten". Wo diese Denktafeln mittlerweile hin-
gekommen sind, hat sich bis jetzt nicht ermitteln
lassen.

Die Grabplatten im Langhaus verschwanden mit
einer einzigen Ausnahme (Frau Dr. Mock im nörd-
lichen Querschiff) bei der Legung des jetzigen Platten-
bodens seit 1819. Die Inschriften am Sockel des
nördlichen Seitenschiffes „Hie. Lit. Fro. Anshelmine"
und „Meister Wernher" mögen wohl von früheren
Grabsteinen herrühren, die hier zu Flickarbeiten ver-
wendet wurden. Bei der Legung des neuen Lang-
hausbodens wurde nach einer mündlichen Mitteilung
des städtischen Archivars Kajetan Jäger ein langer
Stoßdegen etwa aus dem Ende des 16. Jahrhunderts
gefunden, der sich jetzt in der städtischen Altertümer-
sammlung befindet. Unter dem Gestühl befinden sich,
soweit bekannt, keine Grabplatten mehr, der Boden
ist dort mit Schutt ausgeebnet.

Im Chorumgang und in den Kapellen wurde
kein neuer Boden gelegt, die Grabplatten sind da-
her größtenteils erhalten, die Inschriften aber viel-
fach unlesbar geworden. Um einer weiteren Zer-
störung vorzubeugen, sollen die noch leidlich er-
haltenen Grabplatten allmählich an den Wänden auf-
gestellt und ihr ursprünglicher Platz mit einer ent-
sprechenden Bezeichnung versehen werden. Von den
Denktafeln ist noch eine ziemliche Anzahl vorhanden,
im Langhause fehlen sie völlig.

Verzeichnisse der im Münster beerdigten Per-
sonen und Kopien der Grabschriften sind, außer dem
oben genannten Totenbuch, folgende erhalten:

1. Handschrift im Stadtarchiv: „Copia von Epi-
taphia und Grabschriften so in hiesigfer] Stadt Frey-
burg Closter-Kirchen, dann ein- und andere in be-
nachbarten Land-Pfarrkirchen befindlich, abcopiert
anno 1772 durch Jos. Anton Buckeisen." 69 Blätter
in 2°. Die Schrift trägt die Bemerkung: „Die hier
zusammengestellten Verzeichnisse habe ich aus einem
Korb Makulatur-Papier im St. Vincentiushause da-
hier aufgelesen, wohin solche in Folge einer Erbschaft
gekommen waren. Freiburg 1870 C. Jäger." Das Ver-
zeichnis beginnt mit dem Jahre 1451 und ist fort-
geführt bis 1798; die Jahre 1601 bis 1728 fehlen. Es
gibt nur Namen und Datum, nicht den Wortlaut der
Grabschriften, enthält aber den folgenden Eintrag,
der in allen andern Verzeichnissen fehlt: „Catalogus
patrum et fratrum Capucin: Friburgi Brisgoiae in do-
mino quiescunt. Sequentes hi in primo-antiquo Mon-
asterio in domino defuncti, eodem destructo, ubi in
Sacello Mart. Alexandri requiescunt." Es folgen die
Klosternamen, der Geburtsort und das Todesjahr von
29 Kapuzinern von 1610 bis einschließlich 1677.
 
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