einzunehmen / und zu bethoren suchte / falsch und verstellt wäre/
von Selten diser Kunst - griffigen Cron nit angcstanden/ alle
Mittel anzuwenden dises Werck verdächtig zu machen / auch so
gar ohne dein hohen Nahmen seines Souverain zu verschonen :
Allein mitten under disen Verblendungen erscheinet gantz klahr
dre Thal / und die jetzo entdeckte Warheit.
Wtworffmer Ulan
den Fri-en herzustellen:
Der Arid soll zwischen dem tzauß Bavcren, und dem
Wienerischen tzof under folgenden Bedingnuffen her»
gestellt werden.
Dkimo: Seine Majestät der Römische Kayser will die Groß-
Hertzogin von Toscana als Königin von Ungaren/ und
Böhmen rc. erkönnen O) und seine Recht an Sie (L) auf
eine Weiß / darüber sie sich vergleichen wurden / abtretten / auf
Bedingnuß / daß Secunäo die Königin auf ewig dem Kayser /
und
() Seine Majestät der Rö-
mische Kayser will. rc.
Seine Majest. die Königin von Un,
garn undVöhmen hat keine Erkantnuß
vonnöthen. Sie besitzt ihre Lander
Vermög aller Rechten, mit welchen
man selbe besitzen kan. r mo. Durch
das Erb-Recht, welches durch die Ga-
rantye fast von gantz Europa bestätti,
get. 260. durch die Liebe ihrer Unter,
thanen, welche Sie zu ihrer Königin er,
wöhlen wurden,wanSie solche noch nit
wäre,und zwar wie man keck sagen kun-
te, mit Beyfall aller Völcker inEu-
ropa, ausgenommen derjenigen, welche
allein durch ihren Eigennutz zu solchen
dickischen project dise Printzeßin zu ent-
blößen veranleilhet worden.
(L) Und seine Recht an
Sie rc.
Die gründliche Widerlegung, so
der Wiener- Hofherausgegeben, er-
weisen sattsamb, was dises vor Recht
seven, welche der Chur-Fürst von Ba-
yern abzutretten sich anerbiethet. Aus
selben ersihet man dero Nichtigkeit,und
A r daß
von Selten diser Kunst - griffigen Cron nit angcstanden/ alle
Mittel anzuwenden dises Werck verdächtig zu machen / auch so
gar ohne dein hohen Nahmen seines Souverain zu verschonen :
Allein mitten under disen Verblendungen erscheinet gantz klahr
dre Thal / und die jetzo entdeckte Warheit.
Wtworffmer Ulan
den Fri-en herzustellen:
Der Arid soll zwischen dem tzauß Bavcren, und dem
Wienerischen tzof under folgenden Bedingnuffen her»
gestellt werden.
Dkimo: Seine Majestät der Römische Kayser will die Groß-
Hertzogin von Toscana als Königin von Ungaren/ und
Böhmen rc. erkönnen O) und seine Recht an Sie (L) auf
eine Weiß / darüber sie sich vergleichen wurden / abtretten / auf
Bedingnuß / daß Secunäo die Königin auf ewig dem Kayser /
und
() Seine Majestät der Rö-
mische Kayser will. rc.
Seine Majest. die Königin von Un,
garn undVöhmen hat keine Erkantnuß
vonnöthen. Sie besitzt ihre Lander
Vermög aller Rechten, mit welchen
man selbe besitzen kan. r mo. Durch
das Erb-Recht, welches durch die Ga-
rantye fast von gantz Europa bestätti,
get. 260. durch die Liebe ihrer Unter,
thanen, welche Sie zu ihrer Königin er,
wöhlen wurden,wanSie solche noch nit
wäre,und zwar wie man keck sagen kun-
te, mit Beyfall aller Völcker inEu-
ropa, ausgenommen derjenigen, welche
allein durch ihren Eigennutz zu solchen
dickischen project dise Printzeßin zu ent-
blößen veranleilhet worden.
(L) Und seine Recht an
Sie rc.
Die gründliche Widerlegung, so
der Wiener- Hofherausgegeben, er-
weisen sattsamb, was dises vor Recht
seven, welche der Chur-Fürst von Ba-
yern abzutretten sich anerbiethet. Aus
selben ersihet man dero Nichtigkeit,und
A r daß