i. Wachtel. - - 2.kr.
i. Gantz Vogel,
i. Halb Vogel.
i.Dutzet Lerchen. - i.kr.
bezahlt werde»/ und zwar mit diesem Verstand/
daß/ wann dem Gehäg-Meister i. kr. Fang Geld
gegeben wird / so ist er hievon schuldig / die Garn
im Stand zu erhalten / jedoch keine neue Archen-
Treib - Sailer und Garn anzuschaffen. Es solle
auch / wann Feldhühner einzufangen / von jedem
Stück 2. kr. bezahlt / in dem übrigen aber bon roth
und schwartz Wildpreth kein Jäger-Recht paMret/
sondern / wie oben gemeldt / statt desselben / das
ausgeworffene (Zuanrum, nebst dem Aufbruch/
relxcÄive bezahlt und gelassen werden.
4Z.
Woferne aber ein Meister-Jäger oder anderer/
welchem es commirnret werden wird/ die Schweiß-
Hunde zu arbeiten, etwas pürstet / so solle ihnen
der Aufbruch von demjenigen / was sie auf solche
Weise pürsten / gelassen / dem Forst-Knecht aber/
F 3
in
i. Gantz Vogel,
i. Halb Vogel.
i.Dutzet Lerchen. - i.kr.
bezahlt werde»/ und zwar mit diesem Verstand/
daß/ wann dem Gehäg-Meister i. kr. Fang Geld
gegeben wird / so ist er hievon schuldig / die Garn
im Stand zu erhalten / jedoch keine neue Archen-
Treib - Sailer und Garn anzuschaffen. Es solle
auch / wann Feldhühner einzufangen / von jedem
Stück 2. kr. bezahlt / in dem übrigen aber bon roth
und schwartz Wildpreth kein Jäger-Recht paMret/
sondern / wie oben gemeldt / statt desselben / das
ausgeworffene (Zuanrum, nebst dem Aufbruch/
relxcÄive bezahlt und gelassen werden.
4Z.
Woferne aber ein Meister-Jäger oder anderer/
welchem es commirnret werden wird/ die Schweiß-
Hunde zu arbeiten, etwas pürstet / so solle ihnen
der Aufbruch von demjenigen / was sie auf solche
Weise pürsten / gelassen / dem Forst-Knecht aber/
F 3
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