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übrige zu der Jagd nothdürfftige Sachen, in gu-
ter Hueth gehalten, und nicht verderbet werden.
80.
Kations des Vorsuchs hat jeder seinen Ol-
üriÄ zu besorgen, und wird von Zeit zu Zeit je
nach Beschaffenheit anbefohlen werden, was etwa
besonders dabey zu beobachten seyn möchte.
81.
Gleichwie Unsere Jägerei)-Bediente so wohl
ihre Besoldung, als darunter begriffene Kost-Gel-
der, vermög H. 26. angezogener labell, zu genies-
sen haben, also daß sie damit hier in demLand be-
stehen können; So seynd Wir auch ihnen so we-
nig auf dem Land, als auf der Jagd, darüber wei-
ter nichts schuldig, sondern es solle von Unserer
Gnad clspsnLren, je nach Beschaffenheit der Um-
ständen und Unserm Gutdüncken, dem einten oder
dem andern die Verspeisung, oder auch einen
Trunck rc. anschaffen zu lassen, Wir werden aber
auf Befinden des Wohlverhaltens, und eines
jeden
übrige zu der Jagd nothdürfftige Sachen, in gu-
ter Hueth gehalten, und nicht verderbet werden.
80.
Kations des Vorsuchs hat jeder seinen Ol-
üriÄ zu besorgen, und wird von Zeit zu Zeit je
nach Beschaffenheit anbefohlen werden, was etwa
besonders dabey zu beobachten seyn möchte.
81.
Gleichwie Unsere Jägerei)-Bediente so wohl
ihre Besoldung, als darunter begriffene Kost-Gel-
der, vermög H. 26. angezogener labell, zu genies-
sen haben, also daß sie damit hier in demLand be-
stehen können; So seynd Wir auch ihnen so we-
nig auf dem Land, als auf der Jagd, darüber wei-
ter nichts schuldig, sondern es solle von Unserer
Gnad clspsnLren, je nach Beschaffenheit der Um-
ständen und Unserm Gutdüncken, dem einten oder
dem andern die Verspeisung, oder auch einen
Trunck rc. anschaffen zu lassen, Wir werden aber
auf Befinden des Wohlverhaltens, und eines
jeden