Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Friedrich Ludwig <Hohenzollern-Hechingen, Fürst> [Hrsg.]; Hohenzollern-Hechingen [Hrsg.]
Hoch-Fürstl. Hohenzollerische Haupt-Instruction, Wornach sich ein jeweiliger der Jägerey Vorgesetzter so wohl als das Forst-Amt und diejenige, welche solchem beysitzen, oder beygesetzt werden, wie auch übrige zu dem Forst- und Jagd-Wesen gehörige Bediente respective zu richten und zu betragen haben: [Geben Hechingen den 1. Augusti 1736] — Hechingen, 1736 [VD18 14288966]

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.28807#0078
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
jeden bezeugenden Fleisses , Uns hierinnen gerne
willig und billig finden lassen / insonderheit aber,
woferne sich ereignete/ daß Wir einen oder den an-
dern über Nacht bey Uns behielten / also daß er
seine Haußhaltung nicht erreichen könnte / so wol-
len Wir ihme zu einiger lublsvariou die Kost gnä-
digst angedeyhen lassen.
82.
Ist dem Piqueur der OiüriÄr jenseits der
Startzel / zu seiner Hueth nebst dem Forst-Knecht
zu Stein, gnädigst angewiesen/ allwo er auch auf
die Herrschafftliche Wege zu sorgen hat.
8z.
Hat der Piqueur zu sorgen/ daß die vor ihn
gewidmete Pferd / dieweilen selbige im Jäger«
Hauß stehen / auch Sattel und Zeug/ wie es seyn
solle / verpflegt und in Obacht genommen werden.
84«
Ferners fleißig daran zu seyn, daß die ihm
unter«
 
Annotationen