untergebene Jungen keine Untreue auch keine In-
iolentzim, absonderlich mit dem Obs schlagen be-
gehen , davon er selbe abhalten und ernstlich ab-
straffen solle.
85-
Hat der Piqueur unter der Aufsicht des Ge-
häg- Meisters zu trachten / daß mit demjenigen
Holtz , so in das Jäger - Haust geführet wird /
häußlich 'gehandelt / und kein Abtrag zugelasse»
werde.
§6.
W
Der Gehäg-Meister aber hat nebst vorste-
hendem kiqueur auch Sorge zu trage»/ daß das
Gebäu des Jäger-Hauses / wie auch die darzu ge-
hörige Stallungen und Zwinger/ nicht muthwilli-
ger Weiß verderbet / sondern so viel möglich in gu-
tem Stand erhalten werden.
87-
Der khueur sollt / wie andere Forst-Knechte-
iolentzim, absonderlich mit dem Obs schlagen be-
gehen , davon er selbe abhalten und ernstlich ab-
straffen solle.
85-
Hat der Piqueur unter der Aufsicht des Ge-
häg- Meisters zu trachten / daß mit demjenigen
Holtz , so in das Jäger - Haust geführet wird /
häußlich 'gehandelt / und kein Abtrag zugelasse»
werde.
§6.
W
Der Gehäg-Meister aber hat nebst vorste-
hendem kiqueur auch Sorge zu trage»/ daß das
Gebäu des Jäger-Hauses / wie auch die darzu ge-
hörige Stallungen und Zwinger/ nicht muthwilli-
ger Weiß verderbet / sondern so viel möglich in gu-
tem Stand erhalten werden.
87-
Der khueur sollt / wie andere Forst-Knechte-