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Friedrich Ludwig <Hohenzollern-Hechingen, Fürst> [Editor]; Hohenzollern-Hechingen [Editor]
Hoch-Fürstl. Hohenzollerische Haupt-Instruction, Wornach sich ein jeweiliger der Jägerey Vorgesetzter so wohl als das Forst-Amt und diejenige, welche solchem beysitzen, oder beygesetzt werden, wie auch übrige zu dem Forst- und Jagd-Wesen gehörige Bediente respective zu richten und zu betragen haben: [Geben Hechingen den 1. Augusti 1736] — Hechingen, 1736 [VD18 14288966]

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https://doi.org/10.11588/diglit.28807#0080
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-44Z (74)

alle Wochen schrifftlichen Bericht / so wohl von
seiner Hueth/ als von denen Jagden/ die er gethaN/
abstattett/ auch dabey die Hunde / so sich gut oder
schlecht anlassen / nicht weniger was auf solchen
Jagden geschossen oder gefangen worden / denen-
Deßgleichen
88.
Der Gehäg- Meister von allen seinen Ver-
richtungen / und was sich in seiner Bedienstung
ereignet / Uns selbsten/wann etwas remarqusbles
xaMret/ solches ausserordentlich melde»/ wo nicht
aber erstgedachter massen / auch gleich andern Ja-
gern / seinen wöchentlichen schrifflichen Bericht
thun solle.
 
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