37
Heinrich als Laie auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen ge-
stellt werden.
Der Konvent schloß damit, daß die päpstliche Partei erklärte,
der Papst habe Heinrich und seine Anhänger gebannt, und an diesem
Spruch dürfe nicht gerüttelt werden. Mit Gebannten aber könne
man nicht verkehren. Einen Streit über die Rechtmäßigkeit des
Bannes mögen Gregor und Heinrich miteinander auskämpfen, das
gehöre nicht hierher. Otto suchte natürlich die Niederlage, die dieser
Konvent für ihn und seine Anhänger bedeutete, in seinem Schreiben
möglichst zu verhüllen und die Gegner als die Unterlegenen darzu-
stellen. Nach seiner Darstellung hätten die Gegner selbst kein rechtes
Vertrauen auf die Beweiskraft der von ihnen angeführten Stelle aus
Isidor gehabt. Dieselbe wird als eine unbekannte und in der Kirche
gering geachtete hingestellt, wenngleich sich der Legat mit allem Fleiß
bemüht, sie zu seinen Gunsten zu drehen und zu wenden. Eine von
Otto kurz nach dem Gerstunger Konvent einberufene Synode^) kam
nicht zustande. Dagegen fand unter seinem Vorsitz eine Versammlung
der päpstlichen Bischöfe zu Quedlinburg statt. Zuvor hatte er Udo
von Hildesheim zum Abfall von Heinrich IV. aufgefordert und zu einer
Zusammenkunft mit ihm und dem Bischof von Halberstadt geladen,
und als Udo ihm nicht zuwillen war, ihn seines Amtes entsetzt^).
Der Synode zu Quedlinburg wohnte auch König Hermann mit
seinen Großen bei^). Im Mittelpunkt des Interesses stand die zu
Gerstungen angerührte Frage, ob der von Gregor über Heinrich ver-
hängte Bann erst noch einmal auf seine Gültigkeit hin geprüft werden
müsse. Dies wurde entschieden verneint, da es niemandem zustehe,
das päpstliche Urteil zu retraktieren^). Der Protest eines Bamberger
«2) Gudendorf, Rog. I, S. 56.
ss) Gudendorf, a. a. O.
s-y üornoläi 6dron. LI8. V, 442.
sb) Lernoläi Odron. 1. e. ... xrolutu ount in moäium (leeret«, sunetorom
putrum cle priiuutu seüis upostolieuo, ^uoä uulli un^uum lioeut eiuo iudieium
retrueture.
Heinrich als Laie auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen ge-
stellt werden.
Der Konvent schloß damit, daß die päpstliche Partei erklärte,
der Papst habe Heinrich und seine Anhänger gebannt, und an diesem
Spruch dürfe nicht gerüttelt werden. Mit Gebannten aber könne
man nicht verkehren. Einen Streit über die Rechtmäßigkeit des
Bannes mögen Gregor und Heinrich miteinander auskämpfen, das
gehöre nicht hierher. Otto suchte natürlich die Niederlage, die dieser
Konvent für ihn und seine Anhänger bedeutete, in seinem Schreiben
möglichst zu verhüllen und die Gegner als die Unterlegenen darzu-
stellen. Nach seiner Darstellung hätten die Gegner selbst kein rechtes
Vertrauen auf die Beweiskraft der von ihnen angeführten Stelle aus
Isidor gehabt. Dieselbe wird als eine unbekannte und in der Kirche
gering geachtete hingestellt, wenngleich sich der Legat mit allem Fleiß
bemüht, sie zu seinen Gunsten zu drehen und zu wenden. Eine von
Otto kurz nach dem Gerstunger Konvent einberufene Synode^) kam
nicht zustande. Dagegen fand unter seinem Vorsitz eine Versammlung
der päpstlichen Bischöfe zu Quedlinburg statt. Zuvor hatte er Udo
von Hildesheim zum Abfall von Heinrich IV. aufgefordert und zu einer
Zusammenkunft mit ihm und dem Bischof von Halberstadt geladen,
und als Udo ihm nicht zuwillen war, ihn seines Amtes entsetzt^).
Der Synode zu Quedlinburg wohnte auch König Hermann mit
seinen Großen bei^). Im Mittelpunkt des Interesses stand die zu
Gerstungen angerührte Frage, ob der von Gregor über Heinrich ver-
hängte Bann erst noch einmal auf seine Gültigkeit hin geprüft werden
müsse. Dies wurde entschieden verneint, da es niemandem zustehe,
das päpstliche Urteil zu retraktieren^). Der Protest eines Bamberger
«2) Gudendorf, Rog. I, S. 56.
ss) Gudendorf, a. a. O.
s-y üornoläi 6dron. LI8. V, 442.
sb) Lernoläi Odron. 1. e. ... xrolutu ount in moäium (leeret«, sunetorom
putrum cle priiuutu seüis upostolieuo, ^uoä uulli un^uum lioeut eiuo iudieium
retrueture.