Zur Klarstellung der Urheberschaft des Nürnberger Stadions
Von Alfred Hensel, Gartenarchitekt und Stadtgartendirektor, Nürnberg
Offener Brief
an Herrn Professor O. E. Schweizer, Architekt und Oberbaurat a. D., Nürnberg
Heft
' Gart^
Sehr geehrter Herr Professor!
Seit Monaten erscheinen in Verbindung mit Ihrem Namen
in Baufach- und Tageszeitungen des In- und Auslandes
Veröffentlichungen über das Nürnberger Stadion,
welche geeignet sind, in der Öffentlichkeit, in Sport-,
Garten- und Baufachkreisen über die Urheberschaft
desselben und über die Zuerkennung der Goldenen
Medaille auf der IX. Olympiade, Amsterdam, Unklar-
heiten aufkommen zu lassen.
Einige dieser Artikel tragen die irreführendeTendenz,
Sie, sehr geehrter Herr Professor, nicht nur als den alleini-
gen Urheber der Hochbauten zu bezeichnen, sondern
Ihnen auch die Urheberschaft an der Gesamtanlage,
den Bauanlagen im weiteren Sinne und an Einzelheiten
derselben, z. B. deren „dreidimensionalen“ Aufbau
zuzuschreiben. Ich verweise hierbei unter anderem auf
die Unrichtigkeiten im Text des Artikels im „Zentralblatt
der Bauverwaltung“ vom 12. XII. 1928, welcher außer-
dem die irreführende Überschrift trägt: „Das Stadion
in Nürnberg, Architekt Oberbaurat O. E. Schweizer,
Nürnberg“.
Eine andere irreführende Tendenz geht dahin, „das
Nürnberger Stadion“ und zwar in Verbindung
mit seinen Hochbauten als Preisträger der Gol-
denen Medaille zu nennen (Fränk. Kurier vom 9. III.
1929, S. 22). Dadurch ist in der Öffentlichkeit der Eindruck
erweckt worden, als seien Sie, sehr geehrter Herr Pro-
fessor, bzw. die Hochbauten „mit ausschlaggebend für
die Zuerkennung der Goldenen Medaille an mich gewesen“
(Acht-Uhr-Abendblatt 1929, Nr. 271).
Aus dem Text, den Bild- und Planbeigaben in ver-
schiedenen Veröffentlichungen muß ich entnehmen, daß
den Verfassern der Artikel von Ihnen falsche Angaben
gemacht worden sind und daß Sie selbst wesentlich zur
Irreführung der Leserkreise beigetragen haben. Ich ver-
weise hierbei nur auf einen Fall, in dem Sie meinen
Lageplan der Nürnberger Stadion-Schwimm- und Son-
nenbadanlage abzeichnen ließen und durch Ihre alleinige
Unterschrift nicht etwa die darin enthaltenen Grundrisse
der Gebäude, sondern den gesamten „Lageplan“ als
Ihr geistiges Eigentum ausgegeben haben. In
den anderen Fällen der irreführenden Veröffentlichungen
spricht gegen Sie die Tatsache, daß Ihrerseits in keinem
Falle eine Berichtigung der irreführenden Artikel ver-
öffentlicht worden ist.
Die erwähnten Irreführungen haben nun zur Folge
gehabt, daß in weiten Kreisen der Öffentlichkeit Zweifel
an meiner Urheberschaft des Gesamtentwurfes
der Nürnberger Stadionanlage und an der Berechti-
gung der Zuerkennung der Goldenen Medaille
an mich laut geworden sind.
In der Besprechung der Zeitschrift „Der Baumeister“,
Januar 1930, über meine Broschüre „Das Nürnberger
Stadion“ haben diese behebenden Zweifel über die
Urheberschaft ihren Niederschlag gefunden. In dieser
Besprechung heißt es unter anderem:
„Die Nürnberger Stadionanlage erhielt.die Gol-
dene Medaille. Bei der Veröffentlichung im Januar-
heft 1929 haben wir als Verfasser der baulichen Anlagen,
auf die sich die Goldene Medaille wohl auch — wenn
nicht in erster Linie — bezieht, Oberbaurat Schweizer
genannt. Vorliegende Denkschrift nennt diesen jedoch
an untergeordneter Stelle in einem Atemzug mit dem
Statiker und den örtlichen Bauleitern. Auch bei der
Erteilung der Goldenen Medaille wurde Schweizer
nicht genannt. Bei Schweizer handelte es sich unseres
Wissens durchaus nicht etwa um eine subalterne Mit-
wirkung — die Schwierigkeiten einer guten räumlich
städtebaulichen, bzw. architektonischen Lösung bei
den durch die Achteckanordnung bedingten Diagonal-
stellungen zeigt schon das Modell. Eine Klar-
stellung wäre uns erwünscht.“
Die gewünschte Klarstellung habe ich nicht nur dem
Verlangen der Schriftleitung entsprechend veranlaßt,
sondern auch zur Wahrung meiner berechtigten
Interessen. Sie ist im Maiheft 1930 des „Baumeister“
erschienen. Ich sehe mich nun gezwungen, auch an dieser
Stelle, als der führenden Fachzeitschrift der Garten-
architekten, die ganze Angelegenheit zu klären.
In Verbindung mit den erwähnten übrigen irreführenden
Veröffentlichungen stelle ich zusammenfassend und klar-
stellend nochmals folgendes fest: „Ihnen, sehr geehrter
Herr Professor, gebührt lediglich für die Einzel-
projektierung der bisher ausgeführten Hochbauten
im Nürnberger Stadion die Urheberschaft. Dieser Einzel-
projektierung waren die von mir festgelegten und Ihnen
vorher übersandten ungefähren Ausmaße der Hochbauten
nach Lage, Höhe und Tiefe zugrunde gelegt. Der Um-
fang Ihrer Urheberschaft an den Hochbauten wurde aber
insofern eingeschränkt, als die in den verschiedenen
Veröffentlichungen besonders hervorgehobene und Ihnen
zugeschriebene Baukonstruktion, z. B. die der Tragrippen
und Tragsäulen am Tribünenbau, ferner diejenige am
Sonnenbadkaffee und Schwimmbecken, von den in meiner
Klarstellung des „Baumeister“ genannten Herren slammt.
An dem dreidimensionalen Aufbau der Nürnberger
Stadionanlage, der Ihnen immer wieder zugeschrieben
wird, und an den übrigen künstlerischen und tech-
nischen Details des Entwurfes und der Ausführung
waren Sie nicht beteiligt. Zur objektiven Klar-
stellung bemerke ich, daß sich, wie Ihnen ja ebenfalls
bekannt ist, auf Grund der notwendigen Zuziehung von
Sport-, Bau- und anderen Sachverständigen sowie amtlich
geäußerter Wünsche einige von meinen Vorschlägen
für die Bauanlagen abweichende, — aber für den Gesamt-
entwurf unwesentliche — Änderungen ergaben. Diese sind,
soweit es sich um die Hochbauten handelte, von Ihnen
bearbeitet worden, z. B. am Kassenhof, an den
Abort- und Brausegebäuden, an der Stellung der Um-
1107
Von Alfred Hensel, Gartenarchitekt und Stadtgartendirektor, Nürnberg
Offener Brief
an Herrn Professor O. E. Schweizer, Architekt und Oberbaurat a. D., Nürnberg
Heft
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Sehr geehrter Herr Professor!
Seit Monaten erscheinen in Verbindung mit Ihrem Namen
in Baufach- und Tageszeitungen des In- und Auslandes
Veröffentlichungen über das Nürnberger Stadion,
welche geeignet sind, in der Öffentlichkeit, in Sport-,
Garten- und Baufachkreisen über die Urheberschaft
desselben und über die Zuerkennung der Goldenen
Medaille auf der IX. Olympiade, Amsterdam, Unklar-
heiten aufkommen zu lassen.
Einige dieser Artikel tragen die irreführendeTendenz,
Sie, sehr geehrter Herr Professor, nicht nur als den alleini-
gen Urheber der Hochbauten zu bezeichnen, sondern
Ihnen auch die Urheberschaft an der Gesamtanlage,
den Bauanlagen im weiteren Sinne und an Einzelheiten
derselben, z. B. deren „dreidimensionalen“ Aufbau
zuzuschreiben. Ich verweise hierbei unter anderem auf
die Unrichtigkeiten im Text des Artikels im „Zentralblatt
der Bauverwaltung“ vom 12. XII. 1928, welcher außer-
dem die irreführende Überschrift trägt: „Das Stadion
in Nürnberg, Architekt Oberbaurat O. E. Schweizer,
Nürnberg“.
Eine andere irreführende Tendenz geht dahin, „das
Nürnberger Stadion“ und zwar in Verbindung
mit seinen Hochbauten als Preisträger der Gol-
denen Medaille zu nennen (Fränk. Kurier vom 9. III.
1929, S. 22). Dadurch ist in der Öffentlichkeit der Eindruck
erweckt worden, als seien Sie, sehr geehrter Herr Pro-
fessor, bzw. die Hochbauten „mit ausschlaggebend für
die Zuerkennung der Goldenen Medaille an mich gewesen“
(Acht-Uhr-Abendblatt 1929, Nr. 271).
Aus dem Text, den Bild- und Planbeigaben in ver-
schiedenen Veröffentlichungen muß ich entnehmen, daß
den Verfassern der Artikel von Ihnen falsche Angaben
gemacht worden sind und daß Sie selbst wesentlich zur
Irreführung der Leserkreise beigetragen haben. Ich ver-
weise hierbei nur auf einen Fall, in dem Sie meinen
Lageplan der Nürnberger Stadion-Schwimm- und Son-
nenbadanlage abzeichnen ließen und durch Ihre alleinige
Unterschrift nicht etwa die darin enthaltenen Grundrisse
der Gebäude, sondern den gesamten „Lageplan“ als
Ihr geistiges Eigentum ausgegeben haben. In
den anderen Fällen der irreführenden Veröffentlichungen
spricht gegen Sie die Tatsache, daß Ihrerseits in keinem
Falle eine Berichtigung der irreführenden Artikel ver-
öffentlicht worden ist.
Die erwähnten Irreführungen haben nun zur Folge
gehabt, daß in weiten Kreisen der Öffentlichkeit Zweifel
an meiner Urheberschaft des Gesamtentwurfes
der Nürnberger Stadionanlage und an der Berechti-
gung der Zuerkennung der Goldenen Medaille
an mich laut geworden sind.
In der Besprechung der Zeitschrift „Der Baumeister“,
Januar 1930, über meine Broschüre „Das Nürnberger
Stadion“ haben diese behebenden Zweifel über die
Urheberschaft ihren Niederschlag gefunden. In dieser
Besprechung heißt es unter anderem:
„Die Nürnberger Stadionanlage erhielt.die Gol-
dene Medaille. Bei der Veröffentlichung im Januar-
heft 1929 haben wir als Verfasser der baulichen Anlagen,
auf die sich die Goldene Medaille wohl auch — wenn
nicht in erster Linie — bezieht, Oberbaurat Schweizer
genannt. Vorliegende Denkschrift nennt diesen jedoch
an untergeordneter Stelle in einem Atemzug mit dem
Statiker und den örtlichen Bauleitern. Auch bei der
Erteilung der Goldenen Medaille wurde Schweizer
nicht genannt. Bei Schweizer handelte es sich unseres
Wissens durchaus nicht etwa um eine subalterne Mit-
wirkung — die Schwierigkeiten einer guten räumlich
städtebaulichen, bzw. architektonischen Lösung bei
den durch die Achteckanordnung bedingten Diagonal-
stellungen zeigt schon das Modell. Eine Klar-
stellung wäre uns erwünscht.“
Die gewünschte Klarstellung habe ich nicht nur dem
Verlangen der Schriftleitung entsprechend veranlaßt,
sondern auch zur Wahrung meiner berechtigten
Interessen. Sie ist im Maiheft 1930 des „Baumeister“
erschienen. Ich sehe mich nun gezwungen, auch an dieser
Stelle, als der führenden Fachzeitschrift der Garten-
architekten, die ganze Angelegenheit zu klären.
In Verbindung mit den erwähnten übrigen irreführenden
Veröffentlichungen stelle ich zusammenfassend und klar-
stellend nochmals folgendes fest: „Ihnen, sehr geehrter
Herr Professor, gebührt lediglich für die Einzel-
projektierung der bisher ausgeführten Hochbauten
im Nürnberger Stadion die Urheberschaft. Dieser Einzel-
projektierung waren die von mir festgelegten und Ihnen
vorher übersandten ungefähren Ausmaße der Hochbauten
nach Lage, Höhe und Tiefe zugrunde gelegt. Der Um-
fang Ihrer Urheberschaft an den Hochbauten wurde aber
insofern eingeschränkt, als die in den verschiedenen
Veröffentlichungen besonders hervorgehobene und Ihnen
zugeschriebene Baukonstruktion, z. B. die der Tragrippen
und Tragsäulen am Tribünenbau, ferner diejenige am
Sonnenbadkaffee und Schwimmbecken, von den in meiner
Klarstellung des „Baumeister“ genannten Herren slammt.
An dem dreidimensionalen Aufbau der Nürnberger
Stadionanlage, der Ihnen immer wieder zugeschrieben
wird, und an den übrigen künstlerischen und tech-
nischen Details des Entwurfes und der Ausführung
waren Sie nicht beteiligt. Zur objektiven Klar-
stellung bemerke ich, daß sich, wie Ihnen ja ebenfalls
bekannt ist, auf Grund der notwendigen Zuziehung von
Sport-, Bau- und anderen Sachverständigen sowie amtlich
geäußerter Wünsche einige von meinen Vorschlägen
für die Bauanlagen abweichende, — aber für den Gesamt-
entwurf unwesentliche — Änderungen ergaben. Diese sind,
soweit es sich um die Hochbauten handelte, von Ihnen
bearbeitet worden, z. B. am Kassenhof, an den
Abort- und Brausegebäuden, an der Stellung der Um-
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