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Carl Friedrich Gebert <Nürnberg> [Hrsg.]
Verzeichnis von Gold-, Silber- und Denkmünzen (eine hinterlassene Sammlung aus Württemberg und eine solche aus Thüringen): Dienstag, den 3. Mai 1910 (Katalog Nr. 35) — Nürnberg, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.18842#0039
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Versteigerungs- Bedingungen.

Die Versteigerung erfolgt ab Dienstag, den 3. Mai 1910, vormittags 9 Uhr, gegen
sofortige Barzahlung mit einem Zuschlag von 5 Prozent zum Erstehungspreis.
Der Experte behält sich das Recht vor, während der Auktion Nummern zu trennen,
zusammenzufassen oder vorzunehmen. Im Falle Streit betreffs des Zuschlages entstehen
sollte, kommt die Nummer sofort nochmals zum Aufruf. (Ein freihändiger "Verkauf vor
der Auktion ist in Bayern gesetzlich verboten.)

Gebote können bis 4 Mark mit 25 Pfennige, bis 20 Mark mit 50 Pfennige, bis 100 Mark
mit 1 Mark, höher nur mit 5 Mark abgegeben werden.

Diejenigen verehrten Herrschaften, welche verhindert sind, der Versteigerung persönlich
beizuwohnen, werden höflichst gebeten, ihre werten Aufträge möglichst bald dem
Experten einzusenden, welcher sie unter Anrechnung von 5 Prozent Provision auf das
Sorgfältigste ausführen wird. Dem Experten noch Unbekannte belieben ihren Aufträgen
eine entsprechende Summe beizufügen. Die Versendung der im Auftrag ersteigerten
Stücke erfolgt nur in der Reihenfolge der eingelaufenen Aufträge. Bei gänzlichem
Ausfall erfolgt Anzeige durch Postkarte.

Die Besichtigung kann ab 20. April 1910 in der Wohnung des Experten, Nürnberg,
Tafelhofstraße 32/1 (wohin auch alle gefl. Zuschriften zu richten sind) an den Wochen-
tagen (Sonntag geschlossen) Vormittags von V2IÜ bis 12 Uhr und Nachmittag von 1/2 3
bis 5 Uhr und an den Auktionstagen jeweils von früh 8 Uhr ab im VerBteigerungslokal
(Industrie-und Kulturverein, Saal 3, Nürnberg) geschehen. Ansichtssendungen nach
auswärts erfolgen auf Kosten und Gefahr der Empfänger und sind postwendend zurück
zu senden. Auch darf von den zur Ansicht gesandten Stücken keinerlei Vervielfältigung
irgend welcher Art gemacht werden.

Die Stücke werden verkauft, wie sie sind und können nach der Versteigerung
keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden. Es wird den verehrl. Interessenten
genügend Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stücke selbst zu überzeugen,
auch ist der Experte, wie bekannt, jederzeit gerne bereit, vor der Auktion jede
gewünschte Auskunft zu erteilen.
 
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