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Carl Friedrich Gebert <Nürnberg> [Hrsg.]
Verzeichnis von Geld- und Denk-Münzen: Sammlung eines fränkischen Münzfreundes; Doppelstücke eines Nürnberger und Rheinländer Sammlers, eines Münzkabinetts und aus verschiedenem Besitz ...; welche auftragsgemäss ... durch die Firma Carl Friedrich Gebert, Nürnberg ... versteigert werden (2): Reichsmünzen u. Schaumünzen aller Art, Verschiedenes: welche auftragsgemäss am 13. und 14. Juli 1920 ... durch die Firma Carl Friedrich Gebert, Nürnberg ... versteigert werden (Katalog Nr. 57) — Nürnberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.43062#0033
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Versteigerungs-Bedingungen.
«
1. Die Versteigerung erfolgt am
Dienstag, 13. und Mittwoch, 14. Juli 1920
ab vormittags 9 Uhr
(die Nürnberger Stücke kommen am 14. Juli ab 2 Uhr zum Aufwurf) gegen
sofortige Barzahlung mit einem Zuschlag von 3p vom Hundert zum Erstehungs-
preis. (Sämtliche Steuern — Reichsluxussteuer, Reichsumsatzsteuer und die
bayer. Auktionssteuer werden nicht gesondert beredinet.)
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung
Dummem zu trennen, zusamn\enzufassen oder vorzunehmen. Im Falle Streit
betreffs des Zuschlages entstehen sollte, kommt die Nummer sofort nochmals
zum Aufruf. [Ein freihändiger Verkauf vor der Versteigerung ist in Bayern
gesetzlich verboten].
3. Gebote gönnen bis 4 Mark mit 25 Pfennig, von 4 bis 20 Mark mit 50 Pfennig,
von 20 bis 100 Mark mit 1 Mark, höher nur mit 5 Mark abgegeben werden.
4. Diejenigen verehrten Herrschaften, welche verhindert sind, der Versteigerung
persönlich beizuwohnen, werden höflichst gebeten, ihre werten Aufträge
möglichst sofort dem Versteigerer einzusenden, welcher sie unter Anrech-
nung von 10 v. H. Vergütung (post- und versicherungsfrei) auf das Sorg-
fältigste ausführen wird. Dem Versteigerer noch Unbekannte belieben ihren
Aufträgen eine entsprechende Summe beizufügen. Die Versendung der im
Auftrag ersteigerten Stücke erfolgt nur in der Reihenfolge der eingelaufenen
Aufträge (bei gänzlichem Ausfall erfolgt Anzeige durch Postkarte), vorherige
Anfragen sind zwecklos?. Bei Aufträgen, welche erst vor dem oder am Tage
der Versteigerung^ einlaufen, kann für ordnungsgemässe Erledigung keine
Gewähr geleistet werden.
5. Die Besichtigung kann am 12. Juli 1920 im Geschäftszimmer der Firma
C. Fr Gebert, Nürnberg, Tafelhofstr. 32/1, wohin auch alle Zuschriften
zu richten sind, vormittags von halb 10 bis 12 Uhr und nachmittags
von halb 3 bis 5 Uhr und an den Versteigerungstagen von früh halb^9 Uhr
ab im Versteigerungsraum (Industrie- und Hulturverein, Saal 3, Nürnberg)
geschehen. Ansichtssendungen können nicht gemacht werden. Von jedem.
Stück steht, soweit angängig, eine Blindprägung (nach eigenem Verfahren)
kostenlos zur Verfügung, wo keine Blindprägung angängig, wird gegen eine
Gebühr von Mk. 3.— Zeichnung geliefert.
6. Die Stücke werden verkauft wie sie sind und können nach der Ver-
steigerung keinerlei Beschwerden berücksichtigt werden! Es ist der Ver-
steigerer, wie bekannt, jederzeit gerne bereit, alle gewünschte Auskunft zu
erteilen.

■v Es wird höflichst gebeten, dieses Verzeichnis anderen mir noch nicht be-
kannten Münzfreunden gefi. zugänglich zu machen. Im Nichtverwendungsfall bitte
um Rücksendung. Ergebensten Dank im Voraus!
 
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