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Carl Friedrich Gebert <Nürnberg> [Editor]
[19. Dezbr. 1923] (Katalog Nr. 73) — Nürnberg, 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.43023#0001
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N.M. 305/306 (22|23)

- 2002

C. P Gebert’s 73. Versteig-

und so bleibt auch der Verstand aus!- Also, der Hebe alte Münzenhandel, ganz egal, wie lang
er schon betrieben wird, ganz gleich, ob die Firma Christ oder Jud ist, muss sich mit den
Neudeutschen aus Ostgalizien, er muss sich mit dieser Sorte von Menschen, die kaum ihren
Namen recht schreiben können, auf eine Stufe stellen lassen und dann wird grossartig verfügt:
Hier in Nürnberg hat man mich also mit dem Hecht betraut, unter „Nürnberg Nummer 4“
den Handel mit Münzen aller Art aus Edelmetall zu betreiben. Dass das Geschäft seit 1876
bereits besteht, dass der Handel mit Münzen ein besonderes Wissen vorausbedingt und dass
man überhaupt auf diesem vjebiet nicht auslernt, ist alles ebenfalls Nebensache. Die Haupt-
sache ist: 150 Millionen Gebühr! Dazu kommt das neue Geschäftsbuch, das man führen
muss, damit der Vater Staat hübsch genau Bescheid weiss, wenn irgend ein Kleinrentner
seinen letzten Taler verkümmelt, — tut 100 Millionen, und dass dieses Buch auch wirklich
dies Buch ist und einen Stempel von Amts wegen erhält — tut nochmals 60 Millionen —,
also zusammen hat das neue Gesetz die Wohltat mir gebracht, mich von 310 (Vlillonen zu er-
lösen -- und für was?!!! So wird bolschewistisch enteignet! Eine ganz elendige Beutel-
schneiderei. Denn die, die getroffen werden sollen, die lachen sich ins Fäustchen und
besch ___ nach wie vor den Staat um Umsatz- und Luxussteuer. — Als ich die Auf-
schrift auf der Genehmigung las, dass dieser Schein vom Inhaber stets mitzuführen und auf
Verlangen vorzuzeigen ist, da kam mir unwillkürlich jener Mann mit dem Sack auf dem Buckel
ins Gedächtnis, der von Haus zu Haus geht und nach alten Knochen fragt. — — Müssen
Wir Münzenhändler uns wirklich so behandeln lassen? — Meine Verwahrung, dass ich kein
Altmetallhändler bin, hat nach dem Gesetz nichts geholfen. Und nun wollen wir einmal sehen,
was geschieht. Wenn der Münzenhandel nicht überhaupt sich rührt, dann kann jeder Alt-
metallhändier mit Münzen handeln, zu wissen braucht er nichts, er hat ja einen Erlaubnis-
schein. — Also ein Gesetz mehr! Hurrah! Nützen wird’s nie, — uns Münzhändler und den
Münzhandel aber gründlich schädigen, denn kein Mensch lässt sich so ausfragen, wie das
Formblatt es verlangt, —- er geht zum Schieber! — Hoffentlich wird der Verein der deutschen
Münzenhändler energisch vorstellig gegen diese Standesherabwürdigung. — Jedenfalls handle
ich in Wahrung berechtigter Interessen, wenn ich gegen die Handhabung dieses, Gesetzes in
dieser Form protestiere, wir IVIönzenhändler sind keine Äitmetalihänüler im Sinne des Gesetzes.
Gebert.

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Rechtsverbindliche Versteigerungsbedingungen:
1. Die Versteigerung erfolgt am 1 ab vormittags 9 Uhr ohne Unterbrechung,
im Geschäftszimmer der Firma C. F. fiebert, Tafelhofstr. 32/1, Nürnberg, mit einem Zuschlag von 30
vom Hundert gegen sofortige Bezahlung in Goidmark am Schlüsse öer Versteigerung. Der Versteigerung
können nur Personen beiwohnen, welche im Besitze eines Verzeichnisses sind. Wilde Händler haben auf
keinen Fall Zutritt, auch wenn sie sich einen Katalog verschafft haben.
2. xDer Versteigerer hat Das Recht, während öer Versteigerung von öer Dummernreihe abzuweichen. Im
Falle Streit betreffs öes Zuschlages entstehen sollte, kommt öie Nummer sofort nochmals zum Aufruf.
3. Gebote können mit einer fDinöeststeigerung von 25 Pf. bis zu 5 (Dark, 50 Pf. von 5—20 (Bark, 1 (Bark
von 20—100 mark, 5 IBark von 100—500 mark, 10 Mark von 500—1000 Mark, 25 Mark von 1000 Mark auf-
wärts abgegeben werden.— Ansichtssendungen nur innerhalb Bayern möglich, öie postwendend zurück -
gesanöt werden müssen.
4. Wer verhindert ist, der Versteigerung persönlich beizuwohnen, sende seine Aufträge möglichst sofort
dem Versteigerer, welcher sie sorglältigst ausführen wird. Bei allen Geboten wird die Goidmark —
l/4 Dollar als Bewertung angenommen. «bestens»-Auffträge werden nicht angenommen; «unlimitierte» Auf-
träge können zurückgewiesen werden, wenn bereits ein solcher vorliegt oder uferlose Bietung am Tische
möglich erscheint.
5. Die Besichtigung kann am 18. Dez. im Geschäftszimmer öer Firma C. F. Gebert, (Bünz-Auktions-Haus
Nürnberg, Tafelhofstr. 32/1, wohin auch alle Zuschriften zu richten sind, geschehen. Preisliste erscheint nicht
Fernsprecher 2933. — Auskünfte über erzielte Preise nur an Teilnehmer.
6. Die Stücke werden verkauft wie sie sind und können nach öer Versteigerung keinerlei Beschwerden
berücksichtigt werden ! Druckfehler begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz. — Irrtum Vorbehalten.—
Erfüllungsort ist Nürnberg. Das Eigentum an den Stücken geht erst mit öer vollständigen Bezahlung des
Rechnungsbetrages auf den Käufer über. Auslanös-Sonöerbestimmungen wie von Reichs wegen verfügt.
Zahlung öer Auslands-Rechnungen nur in Auslandswährung, Berechnung nach dem Kursstand vom Vor-
auktionstag. Vorauszahlungen öer doppelten Arbeit wegen dringendst verbeten. Bei Erstgeschäften
genügt Relerenzangabe..— Bei Beanstandungen sofortige Rückgabe öes Stückes innerhalb 3 Tagen nach
Emptang, Preisnachlaß ausgeschlossen. Langer Briefwechsel unmöglich. —
7. Der kürzeste und billigste Weg für auswärtige Münzfreunöe ist das Verzeichnis als Drucksache mit Ab-
senöerangabe und Anstrich öer gewünschten Nummern mir zuzusenöen. Es erfolgt sofortige Rückleitung
mit Niedrigstschätzungen die allergeringst mit 20°/o zu überbieten sind. Daraufhin kann Auftragserteilung
durch Postkarte (oder Drucksache, wenn nur Nummer angegeben wird) erfolgen. Bei reiner Nummernan-
gabe wird Niedrigstschätzung + 20°/oals fBinöestgebot vorgemerkt. Untergebote werden nicht notiert.—
Alle Sendungen, welche nicht sofort nach Empfang bezahlt werden, müssen aus versicherungstechnischen
Gründen ein amtliches Eingangslaufschreiben nachgesanöt erhalten. Die seitherigen Eingangsbescheini-
gungskarten fallen weg. — Alle Rechnungsbeträge verstehen sich netto Kasse ohne Abzug zahlbar bei
Empfang in Golönoten durch E- oder Wertbrief. — Alle Papiermarkzahlungen werden am Eingangstag zum
amtlichen Umrechnungskurs öes Vortages verbucht, keinesfalls aber niedriger als öer am Versteigerungstag
notierte, “ Gebert.

(Ausgabetag 27. Nov, i923.) Die nächste Nummer soll, so Gott will, im Dez. erscheinen.
Druck von Fr. ßedi, Nürnberg
 
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