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Österreich [Editor]
Gesetze und Verfassungen im Justizfach für Österreich: In dem fünften Jahr seiner Regierung — 1786

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Alphabetisches Register
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https://doi.org/10.11588/diglit.22602#0150
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das

Srrisaultrr Haben bey Vlsttazionen auch ans die Besorgung des Wai-
sengnls zu sthen .. ..
-— sollen ohne Noch in Iustizgeschäften nicht belastet werben
Ärrishauptlmtm in Böhmen Einschreituug zu Sperren u. Inventuren
-— in Mähren Einschreitung zu Sperren
^ÜNdeöiollicltatvreö stnd nicht mehr au^nnehmeu
Laudlmtr , die zum Militarkörper gehören, derselben Iutlsdikziou
Laudtafrl hat von mehreren gleichlautenden Urkunden nur aus eine
Certifikar der Intabulation zu sehen
LaUdtasklbkUkhMkU/ wann in der vorzumerkenden Urkunde daS Orr
der Vormerkung bedungen ist
JüNbtastlgl'sLhäste, für selbe ist jedem Kreis fein Referent zuzuweisen
Landtafeln / daselbst ist der lehensherrliche Nexus fürzumerken «
Landta^iehe Tabularextrakte, wie sie zu verfassen
Landtafllthkt' terminuz ciecretoriuz in Kram gilt für alle Schuldforde-
rungen
LkglMg der Urkunden, strittige, muß durch Unheil entschieden werden ..
Lehmsherrlicher Nexus ist bey der Wandtafel fürzumerken .«
Lrhmsprvztste bey selben soll der Fiskus vernommen werden
---, wie weit bey selben ein Repräsentant einzmreten habe
LelMsstreitigkeitM / in welche der Lehensherr verflochten, können nicht
vor der LehenSstubb verhandelt werden
LlUHkr Marklfreyheiten werden in einem Punkte abgeandert
Löfchuugsart der alten haftenden Aerarial - und ständischen Forderungen
Manipulastou allgemeine für alle GerichtSgehörden
MappirlMg / wann selbe über ein zur Konkursmasse gehöriges Gut vor-
zunehmen
-.- wie bey selber dem Ingenieur die Bezahlung zu leisten
Militarabfahrtsgeld -st nicht aufgehoben
Militärgerichte haben die Inguistzion über Deserteurs, fremde Wer-
ber und gewaltsame Entführer der Unterkhanen -
Militarjurisdihwn über die zum Militarkörper gehörige Landleute
-- erstreckt sich nicht auf die ohne MilttarkarakterAusgerre-
tene 4» «4 «4 4» »4
Obristlandeskammerämtliche Jurisdiktion ist durch die neue In-
risdikrionsnorma aufgehoben ..
Ohmalme in Tyrol, Benehmen bey Verlassenschaftsabhandlungen ..
Origmalschuldbriefe eines Pupillarguts oder Fideikommlsses sind zu
deponiren
Pächter unadeliche eines ständischen Guts, wohin sie mit der Gerichts-
barkeit gehören
Irrere MLlliclUM in Landgerichcsfällen ist ohne Abforderung einer
Taxe abzugebeu .. .. .. «.

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