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auf ein graublau getöntes Papier und setzte mit einer zweiten Platte goldene
Lichter auf. Bereits im Jahre 1507 müssen die Versuche zu einem
brauchbaren Ergebnis geführt haben, denn damals schickte Friedrich der
Weise Proben nach Nürnberg an Conrad Peutinger, der als Rat-
geber Kaiser Maximilians I. die großen Holzschnittunternehmungen
leitete und als ein Kenner in Druckangelegenheiten gelten mochte.
„Kurisser von Gold und Silber durch E. f. G. Maler mit dem Truck
gefertiget" heißt es in dem Briefe, in dem Peutinger die Sendung
bestätigt.

Die Cranachsche Erfindung fand aber keine Nachfolge, da das Auf-
tragen der Goldfarbe sehr umständlich war und wenig später ein anderes
Verfahren auftauchte, das sich bedeutend einfacher handhaben ließ. Das
Papier wurde nicht im voraus und im Ganzen getönt, sondern mit Hilfe
der zweiten Platte, aus der die Lichter ausgestochen waren. Zwei Holz-
schnitte von Cranach, die beide die Jahreszahl 1506 tragen, sind bereits
mit dieser neuen Tonplatte überdruckt. Wäre die Datierung unzweifelhaft
richtig, so wären es die frühesten ihrer Art, und Cranach gebührte auch
für dieses Verfahren der Ruhm der Erfindung. Merkwürdigerweise ist
es aber gelungen, mit Gründen, deren Beweiskraft nahezu zwingend
erscheint, die Richtigkeit der Jahreszahlen anzuzweifeln. Die Holz-
schnitte können kaum vor dem Jahre 1509 entstanden sein, wie auch
der stilistische Befund bestätigt, der die Blätter von den Arbeiten des
Jahres 1506 deutlich abrückt. Ein Irrtum Cranachs kann kaum vor-
liegen. Man muß also annehmen, daß er ein Interesse daran gehabt
habe, die beiden Blätter zurückzudatieren. Möglich ist es, daß er nur
auf ältere Zeichnungen zurückgriff und darum die frühere Jahreszahl
für angemessen erachtete, möglich aber auch, daß er sein Recht an einer
Erfindung beweisen wollte, die jedenfalls nicht auf ihn allein zurück-
geführt werden darf. —

Mit allem, was sich so zusammentragen läßt, rundet sich das Bild von
Cranachs Tätigkeit in den ersten drei Jahren seines Wittenberger Aufent-
haltes, so lückenhaft es auch bleiben mag, doch zu der Anschauung

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