Basel
sprach zu nehmenden Wirkereien in erster Linie umfassen: Wappen auf Blumen- oder
Rank engrund, ferner Darstellungen phantastischer Tiere auf einfarbigem dunklen oder
Rankenfond, ohne oder in Verbindung mit menschlichen Figuren (in Zeittracht oder als
Wildleute aufgefaßt), schließlich Behänge religiösen Inhaltes.
Ehe wir auf die uns überkommenen Wirkereien eingehen, die sich durchaus mit dem
urkundlich feststehenden Rahmen decken, dürfte es zweckmäßig sein, zunächst die Eigen-
art des Basler Wirkereibetriebes, wiederum an Hand der Archivalien, zu erörtern. Der
Stand der Heidnischwirkerinnen — in der Regel waren es Frauen — gliedert sich in drei
Gruppen, in die wirkkundigen Insassen der Basler Frauenklöster, in die berufsmäßig tätigen
und in die liebhaberhaft arbeitenden Damen, die in der Regel dem städtischen Patriziat
angehörten. Margareta Metterin (vor 1358) dürfte als die frühest bezeugte wirkkundige
Nonne — wie bereits erwähnt, gehörte sie dem Kloster Klingental an — anzusprechen sein,
Naturgemäß sind die spärlich uns erhaltenen urkundlichen Belege nur ein Spiel des Zu-
falls, die Zahl der wirkenden Klosterfrauen war zweifellos eine recht beträchtliche. Wahr-
scheinlich zählte auch Elisabeth Rot, Nonne zu Klingental, die 1450 ihrem Kloster „ein
heidenswerchtuoch für den Altar" stiftet, gleichfalls zu den wirkkundigen Frauen der textil-
frohen Stätte26). Nicht ganz klar äußert sich eine Notiz des Klingentaler Rechnungsbuches
vom Jahre 1455: „an die heidesten fuir altartucher die uns die brandin gemacht het des
erst gab ich (die Küsterin Agnes Huswirt) ir 4 guld / und vor zwey bildrin (die naturgroßen
Patronen) ze mallen 1 pfund 16 Schilling / und den dritten bilder bezalt die ze rin (Priorin
Clara zu Rhein) / und des mallers knecht geschenk 3 Schilling / aber hab item der brandin
ihr umb flechssin garn zu den fuiraltaren 12 Schilling / und der heidinwerckerin die die
fuiraltar gewerckt hat hab wir geschenkt zwei pfund / und umb 1 elen scherter zu dem
fuiraltaren ze machen zwey Schilling zwei denar / davon ze machen 1 Schilling / und so
hand wir geben an das tuch mit den vier Evangelisten 2 gülden / und der
heidesten Wirkerin geschenkt 8 Schilling"27). Als Urheberin wird die Brandin genannt,
neben ihr findet aber noch eine „heidinwerckerin, die die fuiraltar gewerckt hat", besondere
Erwähnung. Der Gang dürfte dergestalt gewesen sein, daß die Brandin nach den Entwurfs-
skizzen, Holzschnitten oder Miniaturen, die als Vorlage dienten, zunächst mit Hilfe eines
Jungmalers die Werkpatronen in natürlicher Größe auftrug und dann unter Assistenz der
Heidnischwirkerin, die wahrscheinlich keine Klosterinsassin war, die vier Antependien fer-
tigstellte. Trotz der fehlenden Nachrichten mag die Kunst der Bildwirkerei im Kloster Klin-
gental bis weit in das 16. Jahrhundert hinein, wenn auch mit Unterbrechungen, geblüht
haben. Zum mindesten rechtfertigt ein urkundlicher Beleg des Klarissenklosters zu Frei-
burg i. Br. (um 1530) diesen Rückschluß. Der Vermerk handelt von der Aufnahme von
fünf Gnadentaler Klosterfrauen (aus Basel), die der Freiburger Gottesstätte u. a. verschie-
dene „schöne haidische füraltarthücher" verehrten. Über die bildwirkerische Tätigkeit der
übrigen Frauenklöster fehlt zunächst jede urkundliche Unterlage.
Die profane Bildwirkerei Basels gliedert sich, wie gesagt, in die berufsmäßige und die
rein private. Die Trennung bereitet Schwierigkeiten, schon aus dem Grunde, weil zahlreiche
Bürger- und Patriziergeschlechter, in deren Nachlässen sich Heidnischwerkrahmen, Mate-
rialien und Gerät verzeichnet finden, nachweisbar vielfach berufsmäßige Heidnischwerke-
rinnen in Heimarbeit beschäftigten; das Vorhandensein der Wirkgegenstände bedingte also
nicht ohne weiteres die kunstgewerbliche Tätigkeit der Frauen und Töchter des Hauses.
So nennt ein Vermerk von 1407 drei Wirkerinnen im Dienste angesehener Familien: „Gre-
delin, die der von Berenfels heydeschwürkerin, Grede von Thürmenach herrn Günther Mar-
schalks (des Bürgermeisters) heideschwerkerin und ancillarum domine de Grunenberg, que
operabatur opus vulgariter heydenswerg"28). Ein ähnlicher Beleg findet sich in den Steuer-
rollen Basels vom Jahre 1453/1454, der drei steuerpflichtige Heidnischwerkerinnen nennt:
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sprach zu nehmenden Wirkereien in erster Linie umfassen: Wappen auf Blumen- oder
Rank engrund, ferner Darstellungen phantastischer Tiere auf einfarbigem dunklen oder
Rankenfond, ohne oder in Verbindung mit menschlichen Figuren (in Zeittracht oder als
Wildleute aufgefaßt), schließlich Behänge religiösen Inhaltes.
Ehe wir auf die uns überkommenen Wirkereien eingehen, die sich durchaus mit dem
urkundlich feststehenden Rahmen decken, dürfte es zweckmäßig sein, zunächst die Eigen-
art des Basler Wirkereibetriebes, wiederum an Hand der Archivalien, zu erörtern. Der
Stand der Heidnischwirkerinnen — in der Regel waren es Frauen — gliedert sich in drei
Gruppen, in die wirkkundigen Insassen der Basler Frauenklöster, in die berufsmäßig tätigen
und in die liebhaberhaft arbeitenden Damen, die in der Regel dem städtischen Patriziat
angehörten. Margareta Metterin (vor 1358) dürfte als die frühest bezeugte wirkkundige
Nonne — wie bereits erwähnt, gehörte sie dem Kloster Klingental an — anzusprechen sein,
Naturgemäß sind die spärlich uns erhaltenen urkundlichen Belege nur ein Spiel des Zu-
falls, die Zahl der wirkenden Klosterfrauen war zweifellos eine recht beträchtliche. Wahr-
scheinlich zählte auch Elisabeth Rot, Nonne zu Klingental, die 1450 ihrem Kloster „ein
heidenswerchtuoch für den Altar" stiftet, gleichfalls zu den wirkkundigen Frauen der textil-
frohen Stätte26). Nicht ganz klar äußert sich eine Notiz des Klingentaler Rechnungsbuches
vom Jahre 1455: „an die heidesten fuir altartucher die uns die brandin gemacht het des
erst gab ich (die Küsterin Agnes Huswirt) ir 4 guld / und vor zwey bildrin (die naturgroßen
Patronen) ze mallen 1 pfund 16 Schilling / und den dritten bilder bezalt die ze rin (Priorin
Clara zu Rhein) / und des mallers knecht geschenk 3 Schilling / aber hab item der brandin
ihr umb flechssin garn zu den fuiraltaren 12 Schilling / und der heidinwerckerin die die
fuiraltar gewerckt hat hab wir geschenkt zwei pfund / und umb 1 elen scherter zu dem
fuiraltaren ze machen zwey Schilling zwei denar / davon ze machen 1 Schilling / und so
hand wir geben an das tuch mit den vier Evangelisten 2 gülden / und der
heidesten Wirkerin geschenkt 8 Schilling"27). Als Urheberin wird die Brandin genannt,
neben ihr findet aber noch eine „heidinwerckerin, die die fuiraltar gewerckt hat", besondere
Erwähnung. Der Gang dürfte dergestalt gewesen sein, daß die Brandin nach den Entwurfs-
skizzen, Holzschnitten oder Miniaturen, die als Vorlage dienten, zunächst mit Hilfe eines
Jungmalers die Werkpatronen in natürlicher Größe auftrug und dann unter Assistenz der
Heidnischwirkerin, die wahrscheinlich keine Klosterinsassin war, die vier Antependien fer-
tigstellte. Trotz der fehlenden Nachrichten mag die Kunst der Bildwirkerei im Kloster Klin-
gental bis weit in das 16. Jahrhundert hinein, wenn auch mit Unterbrechungen, geblüht
haben. Zum mindesten rechtfertigt ein urkundlicher Beleg des Klarissenklosters zu Frei-
burg i. Br. (um 1530) diesen Rückschluß. Der Vermerk handelt von der Aufnahme von
fünf Gnadentaler Klosterfrauen (aus Basel), die der Freiburger Gottesstätte u. a. verschie-
dene „schöne haidische füraltarthücher" verehrten. Über die bildwirkerische Tätigkeit der
übrigen Frauenklöster fehlt zunächst jede urkundliche Unterlage.
Die profane Bildwirkerei Basels gliedert sich, wie gesagt, in die berufsmäßige und die
rein private. Die Trennung bereitet Schwierigkeiten, schon aus dem Grunde, weil zahlreiche
Bürger- und Patriziergeschlechter, in deren Nachlässen sich Heidnischwerkrahmen, Mate-
rialien und Gerät verzeichnet finden, nachweisbar vielfach berufsmäßige Heidnischwerke-
rinnen in Heimarbeit beschäftigten; das Vorhandensein der Wirkgegenstände bedingte also
nicht ohne weiteres die kunstgewerbliche Tätigkeit der Frauen und Töchter des Hauses.
So nennt ein Vermerk von 1407 drei Wirkerinnen im Dienste angesehener Familien: „Gre-
delin, die der von Berenfels heydeschwürkerin, Grede von Thürmenach herrn Günther Mar-
schalks (des Bürgermeisters) heideschwerkerin und ancillarum domine de Grunenberg, que
operabatur opus vulgariter heydenswerg"28). Ein ähnlicher Beleg findet sich in den Steuer-
rollen Basels vom Jahre 1453/1454, der drei steuerpflichtige Heidnischwerkerinnen nennt:
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