VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN
Die Sammlung wird ausnahmslos gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent
zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag von
100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die
fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert, in dem
sie sich befinden. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann
Gelegenheit geboten, sich von der Erhaltung der Blätter zu über-
zeugen. Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher An-
gaben im Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht
berücksichtigt werden.
AUFTRÄGE
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen des
In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen Provision)
der Unterzeichnete
NEUE KUNST - HANS GOLTZ
MÜNCHEN ODEONSPLATZ NR. 1
TELEGRAMME: NEUKUNST TELEPHON-NUMMER: 1158
Öffentliche Besichtigung der Sammlung:
Montag, den M Mai bis Mittwoch, den % Mai 1914
MUSEUMS BIBLIOTHEK
BERLIN - DAHLEM
Die Sammlung wird ausnahmslos gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent
zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag von
100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die
fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert, in dem
sie sich befinden. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann
Gelegenheit geboten, sich von der Erhaltung der Blätter zu über-
zeugen. Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher An-
gaben im Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht
berücksichtigt werden.
AUFTRÄGE
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen des
In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen Provision)
der Unterzeichnete
NEUE KUNST - HANS GOLTZ
MÜNCHEN ODEONSPLATZ NR. 1
TELEGRAMME: NEUKUNST TELEPHON-NUMMER: 1158
Öffentliche Besichtigung der Sammlung:
Montag, den M Mai bis Mittwoch, den % Mai 1914
MUSEUMS BIBLIOTHEK
BERLIN - DAHLEM