AUKTIONS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht ausnahmslos gegen bare Zahlung in deutscher Reichs^
Währung. Die Versendung nach auswärts erfolgt nur gegen Vorauszahlung oder
Nachnahme.
Der Brsteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten.
Das Kigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über.
Das geringste zulässige Gebot ist Mk. 5. —, über Mk. 100. — wird um wenigstens
Mk. 10.^, über Mk. 500.— um wenigstens Mk. 50.— und über Mk. 1000.—
um wenigstens Mk, 100.— gesteigert.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge
des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen oder zu teilen,
Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht sofort ausgeglichen werden, so wird die
fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn ein Steigerer den Nachweis der Wiederverkäuferbescheinigung in der vor^
geschriebenen Form erbringt, so zahlt er statt 15% Aufgeld nur 2%.
Die Prozente für Ausfuhrbewilligung und Zoll für die ersteigerten Nummern sind
von den ausländischen Käufern zu entrichten in der Höhe, wie sie vom Gesetz
zur Zeit der Versendung vorgesehen sind. Aufträge übernehmen die bekannten
Kunsthandlungen sowie der Unterzeichnete selbst. Für Ausführung solcher Auf^
träge berechne ich selbst keine Provision.
Da Gelegenheit geboten ist, sich durch Ausstellung, Anfragen und durch die
gewissenhaft gefertigten Angaben des Kataloges von der Qualität und der
Beschaffenheit der Blätter zu überzeugen, so können nach erfolgtem Zuschlage
Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden. Als vereinbarter Brfüllungsort
für alle Verpflichtungen der Steigerer und als ausschließlicher Gerichtsstand
gilt München.
HANS GOLTZ
Kunsthandlung, München, Briennerstr. 8
Telephon Nr. 20551 — Postscheck^Konto 6810 — Bankkonto: Deutsche Bank, Filiale
München, Nr. 30060 — Telegramm = Adresse: Neukunst München, Briennerstr. 8
Die Versteigerung geschieht ausnahmslos gegen bare Zahlung in deutscher Reichs^
Währung. Die Versendung nach auswärts erfolgt nur gegen Vorauszahlung oder
Nachnahme.
Der Brsteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten.
Das Kigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über.
Das geringste zulässige Gebot ist Mk. 5. —, über Mk. 100. — wird um wenigstens
Mk. 10.^, über Mk. 500.— um wenigstens Mk. 50.— und über Mk. 1000.—
um wenigstens Mk, 100.— gesteigert.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge
des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen oder zu teilen,
Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht sofort ausgeglichen werden, so wird die
fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn ein Steigerer den Nachweis der Wiederverkäuferbescheinigung in der vor^
geschriebenen Form erbringt, so zahlt er statt 15% Aufgeld nur 2%.
Die Prozente für Ausfuhrbewilligung und Zoll für die ersteigerten Nummern sind
von den ausländischen Käufern zu entrichten in der Höhe, wie sie vom Gesetz
zur Zeit der Versendung vorgesehen sind. Aufträge übernehmen die bekannten
Kunsthandlungen sowie der Unterzeichnete selbst. Für Ausführung solcher Auf^
träge berechne ich selbst keine Provision.
Da Gelegenheit geboten ist, sich durch Ausstellung, Anfragen und durch die
gewissenhaft gefertigten Angaben des Kataloges von der Qualität und der
Beschaffenheit der Blätter zu überzeugen, so können nach erfolgtem Zuschlage
Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden. Als vereinbarter Brfüllungsort
für alle Verpflichtungen der Steigerer und als ausschließlicher Gerichtsstand
gilt München.
HANS GOLTZ
Kunsthandlung, München, Briennerstr. 8
Telephon Nr. 20551 — Postscheck^Konto 6810 — Bankkonto: Deutsche Bank, Filiale
München, Nr. 30060 — Telegramm = Adresse: Neukunst München, Briennerstr. 8