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Ludwig Grabow, Münzenhandlung <Rostock> [Hrsg.]; Hans Meuss, Münzenhandlung <Hamburg> [Hrsg.]
Sammlung Kaufmann Alexander Roeper sen., Lübeck: Münzen von Lauenburg, Mecklenburg, Rostock, Wismar, Anhalt, Magdeburg, Barby, Halberstadt, Quedlinburg, Arnstein, Regenstein, Hohnstein, Walkenreid, Nordhausen, Hildesheim, Bistum: die Versteigerung ... 10., 11. und 12. Dezember 1936 (Katalog Nr. 9) — Rostock, 1936

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https://doi.org/10.11588/diglit.12061#0010
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung mit einem Aufgelde von 10% zum
Erstehungspreise.

Die Kaufgelder sind an den Unterzeichneten zu zahlen.

Gebote können bis RM. 10.— mit einer Mindeststeigerung von RM. 0.50
bis RM. 100.— „ „ „ „ „ 1.—

über RM. 100.— „ „ „ „ „ 5.—

abgegeben werden.

Der Auktionsleiter ist berechtigt, die Nummern des Kataloges nach seinem Ermessen
zu vereinigen oder zu trennen.

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Über-
gebot abgegeben wird.

Bei etwaiger Meinungsverschiedenheit der Beteiligten über den Zuschlag wird die
betreffende Nummer noch einmal ausgeboten.

Die Sammlung kann täglich während der üblichen Geschäftsstunden vor der Ver-
steigerung besichtigt werden, wodurch den Interessenten Gelegenheit geboten wird, sich
vom der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen.

Aufträge werden unter Anrechnung von 5 °/o Provision (mindestens 1 Reichsmark)
und unter Garantie der Echtheit der ersteigerten Stücke vom Unterzeichneten gewissen-
haft ausgeführt. Wenn die Limiten vom Auftraggeber nicht ausdrücklich als äußerste
Preisgrenze bezeichnet werden, können diese vom Versteigerer, wenn erforder-
lich, wie üblich bis 10 <y0 überschritten werden. Aufträge von mir unbekannten Samm-
lern gelangen nur zur Ausführung, wenn ein entsprechendes Depot beigefügt ist oder
genügende Referenzen aufgegeben werden.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände, sowie
Nebenleistungen kann der Unterzeichnete im eigenen Namen einziehen und einklagen.
Die Münzen gehen erst nach Erlegung des Kaufpreises in das Eigentum des Ersteigerers
über. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Seestadt Rostock.

Die Versteigerung beginnt am Donnerstag, dem 10. Dezember 1936, 9 Uhr vor-
mittags, in meinen Geschäftsräumen Kaiser-Wilhelm-Straße 25.

Der Zutritt zur Versteigerung ist nur den Interessenten gestattet, die sich im Besitz
des Versteigerungskataloges befinden.

Seestadt Rostock, Kaiser-Wilhelm-Str. 25.

Ludwig Grabow.

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