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Da jeder Auftrag beantwortef wird, bitte ieh nicht beantwortete Auf-
träge als verloren gegangen zu betrachten und gütigst wiederholen
zu wollen.
Verkaufsbedingungen.
1. Die Versteigerung findet gegen Barzahlung durch den Auktions-
kommissar Herrn Werner Haehnel statt.
2. Gesteigert wird um mindestens 1 Mark, über 100 Mark um 5 Mark.
3. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 10 °/0 zu entrichten.
4. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird das betreffende Werk noch
einmal ausgeboten.
5. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich dasseibe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolgios bleibt, entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902).
6. Ersteigerte Stücke können erst nach Schluß der Auktion an die
Käufer ausgehändigt werden.
7. Zur Übernahme von Aufträgen bin ich gern bereit. Ich bitte
im Interesse der Auftraggeber um frühzeitige Übersendung der
Aufträge, da sonst für sorgfältige Ausführung keine Gewähr ge-
leistet werden kann.
8. Die Versendung erfolgt auf Kosten und Gefahr cles Käufers.
9. Berechtigte Reklamationen müssen bis zum 2. Dezember gemeldet
sein, später einlaufende Mitteilungen können nicht mehr berück-
sichtigt werden.
Besichtigung am 23. November von 10—1 Uhr.
Versteigerung am 25. November pünktlich 10 Uhr.
Da jeder Auftrag beantwortef wird, bitte ieh nicht beantwortete Auf-
träge als verloren gegangen zu betrachten und gütigst wiederholen
zu wollen.
Verkaufsbedingungen.
1. Die Versteigerung findet gegen Barzahlung durch den Auktions-
kommissar Herrn Werner Haehnel statt.
2. Gesteigert wird um mindestens 1 Mark, über 100 Mark um 5 Mark.
3. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 10 °/0 zu entrichten.
4. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird das betreffende Werk noch
einmal ausgeboten.
5. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich dasseibe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolgios bleibt, entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902).
6. Ersteigerte Stücke können erst nach Schluß der Auktion an die
Käufer ausgehändigt werden.
7. Zur Übernahme von Aufträgen bin ich gern bereit. Ich bitte
im Interesse der Auftraggeber um frühzeitige Übersendung der
Aufträge, da sonst für sorgfältige Ausführung keine Gewähr ge-
leistet werden kann.
8. Die Versendung erfolgt auf Kosten und Gefahr cles Käufers.
9. Berechtigte Reklamationen müssen bis zum 2. Dezember gemeldet
sein, später einlaufende Mitteilungen können nicht mehr berück-
sichtigt werden.
Besichtigung am 23. November von 10—1 Uhr.
Versteigerung am 25. November pünktlich 10 Uhr.