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Otto Greiner Kunsthändler <Stuttgart> [Hrsg.]
Versteigerung einer Stuttgarter Privatsammlung: Gemälde alter und neuerer Meister, Plastik, ostasiat. Kleinkunst usw. ; wegen Auflösung und Wegzug ; am Donnerstag, den 20. März, und Freitag, den 21. März 1941 — Stuttgart, 1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.7444#0004
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen soiortige Barzahlung in Reichsmark.
Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach
geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Die Gegenstände
werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des
Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen
keine Berücksichtigung finden. Durch die jeder Versteigerung voraus-
gehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von der Eigen-
schaft und cfem Zustand jedes Gegenstandes zu überzeugen.

Der Katalog ist fachmännisch unter Benützung der Angaben des Be-
sitzers bearbeitet, jedoch können die auf genauester Untersuchung be-
ruhenden Bestimmungen und Zuschreibungen nicht gewährleistet werden.

Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein beson-
derer Grund vorliegt, zurückstellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe
von 100 RM. um mindestens 1—5 RM., über 100 RM. um 10 RM.,
über 500 RM. um 20 RM., über 1000 RM. um 50 RM. bzw. 100 RM., über
5000 RM. um 300 RM. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf
eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Eine Verpflichtung zur
Erteilung des Zuschlages besteht für den Versteigerer nicht.

Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem
Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das
Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegen-
stand in derselben Versteigerung noch einmal ausgeboten.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages
geht die Gefahr für etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechslun-
gen der ersteigerten Sache auf den Ersteher über. Jeder Steigerer kauft
für seine eigene Rechnung.

Der Zuschlagpreis zuzüglich 15% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der
Versteigerung an den Versteigerer abzuführen.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Ver-
steigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner
Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand
auf Kosten des Erstehers noch einmal zur Versteigerung bringen. In
diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall. Dagegen hat er auf einen
Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht
zugelassen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist
München.

Die ersteigerten Gegenstände sind nach Schluß der Versteigerung abzu-
holen, andernfalls der Versteigerer berechtigt ist, sie ohne weitere Auf-
forderung auf Kosten und Gefahr des Käufers einem Spediteur zur Lage-
rung zu übergeben. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und
Gefahr des Käufers.

Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden
auf das gewissenhafteste erledigt.

OTTO GREINER kunstversteigerer STUTTGART

BUCH SENSTRASSE 10 • TELEFON 26226

bankkonto: stuttgarter bank • postscheckkonto nr. 455 26
 
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