Seit neun Jahren etwa hat die mehrfach behandelte
Frage nach dem Verfasser der Ursperger Chronik keinen
Bearbeiter mehr gefunden. Nachdem v. Giesebrecht
seine treffliche Abhandlung — „kritische Bemerkungen
zur Ursperger Chronik“ — veröffentlicht hatte, schien
der Gegenstand endgültig erledigt zu sein. Watten-
bach hat in der letzten Auflage seiner „Geschichts-
quellen“*) v. Giesebrechts Resultate acceptiert. Danach
steht es so, dass Burchard die Chronik nur bis zum
Jahr 1215 geführt hat und 1216 bereits die Thätig-
keit des Fortsetzers — irgend eines Ursperger Mönches
— einsetzt.
Es ist niemals der Versuch gemacht worden die
ganze Chronik einem Verfasser zuzusprechen (wenn
wir von den unkritischen Bemühungen früherer Jahr-
hunderte in dieser Hinsicht absehen), trotz aller Schwierig-
keiten zwei Partieen in dem Werk gegen einander ab-
zugrenzen. Es ist dies um so wunderbarer, als eben
diese Schwierigkeiten dafür sprachen, dass der Stil der
Chronik eine solche Teilung keineswegs erforderte. Allein
v. Giesebrecht hat auch nach dieser Seite hin Gründe
beigebracht.
') Geschichtsquellen II p. 409 ff.
Frage nach dem Verfasser der Ursperger Chronik keinen
Bearbeiter mehr gefunden. Nachdem v. Giesebrecht
seine treffliche Abhandlung — „kritische Bemerkungen
zur Ursperger Chronik“ — veröffentlicht hatte, schien
der Gegenstand endgültig erledigt zu sein. Watten-
bach hat in der letzten Auflage seiner „Geschichts-
quellen“*) v. Giesebrechts Resultate acceptiert. Danach
steht es so, dass Burchard die Chronik nur bis zum
Jahr 1215 geführt hat und 1216 bereits die Thätig-
keit des Fortsetzers — irgend eines Ursperger Mönches
— einsetzt.
Es ist niemals der Versuch gemacht worden die
ganze Chronik einem Verfasser zuzusprechen (wenn
wir von den unkritischen Bemühungen früherer Jahr-
hunderte in dieser Hinsicht absehen), trotz aller Schwierig-
keiten zwei Partieen in dem Werk gegen einander ab-
zugrenzen. Es ist dies um so wunderbarer, als eben
diese Schwierigkeiten dafür sprachen, dass der Stil der
Chronik eine solche Teilung keineswegs erforderte. Allein
v. Giesebrecht hat auch nach dieser Seite hin Gründe
beigebracht.
') Geschichtsquellen II p. 409 ff.