Verkaufs-Bedingungen
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in Deutscher Reichs-
Währung. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
2. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie
sieb im Augenbücke des Zuschlages befinden, und kann nach erfolgtem
Zuschlag keinerlei Reklamation berücksichtigt werden. Die im Katalog
enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkauf gestellten
Gegenstände werden nicht gewährleistet. Erhebliche Beschädigungen
sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden.
Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer
Beschädigung.
3. Angegebene Maße verstehen sich bei den Gemälden ohne Rahmen.
4. Gesteigert wird mindestens um 1 Mk., über 100 Mk. um 5 Mk., von der
Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
5. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 10% vom Käufer erhoben.
6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
noch einmal ausgeboten.
7. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
8. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht 1, Berlin.
KUNST- UND MOBEL-AUKTIONSHAUS
LEO GRÜNPETER
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in Deutscher Reichs-
Währung. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
2. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie
sieb im Augenbücke des Zuschlages befinden, und kann nach erfolgtem
Zuschlag keinerlei Reklamation berücksichtigt werden. Die im Katalog
enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkauf gestellten
Gegenstände werden nicht gewährleistet. Erhebliche Beschädigungen
sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden.
Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer
Beschädigung.
3. Angegebene Maße verstehen sich bei den Gemälden ohne Rahmen.
4. Gesteigert wird mindestens um 1 Mk., über 100 Mk. um 5 Mk., von der
Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
5. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 10% vom Käufer erhoben.
6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
noch einmal ausgeboten.
7. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
8. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht 1, Berlin.
KUNST- UND MOBEL-AUKTIONSHAUS
LEO GRÜNPETER